Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen?
1. DIREKT gegen benachteiligung klagen kann nur, wer benachteiligt wird. es
muss also ENTWEDER ein mitglied der grünen sein (unwahrscheinlich - es sei
denn, du trittst nur zu diesem zwecke bei) - ODER eine kollektive
männerinteressen vertrende gruppierung wie z.b. MANNDAT. aber das fordert
zeit, nerven und geld. hat MANNDAT die kapazitäten dazu? FALLS JA, wäre es
den versuch wert.2. LEICHTER MÖGLICH wäre eine beschwerde beim bundeswahlleiter gegen die
zulassung der grünen zu wahlen, da durch das frauenstatut verstösse gegen
demokratische grundsätze mit auswirkungen auf die zusammensetzung des
bundestages gegeben sind.
könnte sein, dass eine Klage wie eine Bombe in der Öffentlichkeit einschlagen würde. Manndat sollte es tun.
gesamter Thread:
- Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen? -
Bernd,
16.04.2010, 16:30
- Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen? - Robert, 16.04.2010, 17:54
- Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen? -
recht,
16.04.2010, 18:10
- Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen? -
peilbeil,
16.04.2010, 18:29
- Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen? - Müller, 16.04.2010, 18:51
- gegen das Frauenstatut der Grünen klagen? - Eugen, 16.04.2010, 20:48
- Popularklagen sind idR unzulässig - oT
-
Isegrim,
17.04.2010, 00:02
- Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen? -
peilbeil,
16.04.2010, 18:29