Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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gegen das Frauenstatut der Grünen klagen?

Eugen, Friday, 16.04.2010, 20:48 (vor 5713 Tagen) @ recht

1. DIREKT gegen benachteiligung klagen kann nur, wer benachteiligt wird. es
muss also ENTWEDER ein mitglied der grünen sein (unwahrscheinlich - es sei
denn, du trittst nur zu diesem zwecke bei) - ODER eine kollektive
männerinteressen vertrende gruppierung wie z.b. MANNDAT. aber das fordert
zeit, nerven und geld. hat MANNDAT die kapazitäten dazu? FALLS JA, wäre es
den versuch wert.

"oder" geht nicht. Wegen Verstößen gegen das AGG (also wegen Nichtgleichbehandlung) kann nur ein direkt Betroffener klagen. Klagen von Körperschaften sind nicht zulässig. Geld muss das überhaupt nicht kosten, nur Zeit und Mühe, den richtigen Ansatz zu finden. Es muss kein Anwalt dabei sein, aber es wäre natürlich gut, jemanden zu haben, der juristisch bewandert ist und aus rein idealistischen Motiven mithilft. Dann wäre die Sache ein Klax, auch wenn der Erfolg möglicherweise nur in einem Aufmerksamkeitseffekt läge.

Erstaunlich ist: Obwohl hier auch Anwälte mitlesen, und in unserem Umfeld eine ganze Reihe Anwälte sind, scheint deren Neigung, konkret und auf idealistischer Basis (also ehrenamtlich, oder im Klartext: ohne Geld, wie wir das alle machen) bei so etwas mitzuhelfen, sehr gering. Ich hatte eine Anfrage in ähnlicher Angelegenheit und habe lediglich von einem einzigen Anwalt wirklich Hilfe bekommen.


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