Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Der politische Schwachsinn des Gutmenschs - Ergänzung

Robert ⌂, München, Monday, 24.05.2010, 15:05 (vor 5297 Tagen) @ Ekki

Mag ja sein, daß das Gewaltschutzgesetz einseitig angewandt wird.
Aber dann ist die Anwendung falsch, nicht das Gesetz.

Im konkreten Fall "Gewaltschutzgesetz" ist das Gesetz "falsch", weil es nämlich einen der grundlegenden Pfeiler eines Rechtsstaates aufhebt, nämlich die Unschuldsvermutung, das "in dubio pro reo", und die Beweislast umdreht.

Robert

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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