Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Zweiter Versuch

Kurti, Wien, Monday, 07.06.2010, 21:55 (vor 5442 Tagen) @ Kurti

13. Gewalt gegen Männer

13. 1. Körperliche Gewalt gegen Männer als Lachnummer

Weibliche Gewalt gegen Männer (zum Beispiel Ohrfeigen oder Tritte in die Geschlechtsteile) wird in Komödien gern als Lachnummer eingesetzt, während umgekehrt vergleichbare männliche Gewalt gegen Frauen gar nicht als komisch empfunden wird.

13. 2. Männerhäuser

13. 2. 1. Allgemeines

Die politische Lage bezüglich Männerhäusern:

Es gibt zwar eine Menge Frauenhäuser, jedoch kaum Männerhäuser, obwohl das Interesse von Männern daran durchaus nicht gering ist.

Frauenhäuser werden aus Steuergeldern finanziert, Männerhäuser jedoch nicht.

13. 2. 2. "MANNdat Geschlechterpolitische Initiative e. V."

"In Deutschland gibt es laut Amnesty International (Stand 2008) 363 Frauenhäuser, in denen geprügelte Frauen Zuflucht vor ihren gewalttätigen Partnern finden können. Sie werden meist von Fraueninitiativen, aber auch von Wohlfahrtsverbänden betrieben und von der öffentlichen Hand finanziell gefördert.
Dem stehen (Stand: April 2009) ein einziges Männerhaus in Berlin sowie in Oldenburg eine vom Verein Männerwohnhilfe gesponserte Dreizimmerwohnung gegenüber, in denen betroffene Männer Unterkunft finden können. (Quelle: www.news.de/gesundheit/1216798294153/in-staendiger-angst-vor-der-eigenen-frau.html.) Beide Angebote werden ehrenamtlich finanziert und müssen ohne Unterstützung öffentlicher Gelder auskommen."
(Quelle: http://manndat.abplesk01.de/index.php?id=554)

13. 3. Glaubwürdigkeitsproblem

Es wird behauptet, dass häusliche Gewalt männlich sei und deutsche Polizisten sagen offen, dass sie im Zweifelsfall, also wenn in einem Fall häuslicher Gewalt nicht ermittelt werden kann, ob sie von der Frau oder vom Mann ausgegangen ist, einfach pauschal den Mann als Schuldigen einstufen und mitnehmen. Obwohl es mittlerweile unzählige Studien gibt, die belegen, dass häusliche Gewalt in nicht gerade wenigen Fällen auch von Frauen ausgeht. Diese Studien werden jedoch von Polizei, Justiz, Ministerien und Behörden beharrlich ignoriert.

Ebenso wird von feministischer Seite oft angeführt, dass Frauen allein schon aufgrund ihres Körperbaus gar nicht in der Lage wären, Männern körperliche Gewalt anzutun. Hierbei wird jedoch völlig die Tatsache unterschlagen, dass auch eine körperlich schwache Person mit Hilfe eines Gegenstandes einer körperlich überlegenen Person massive physische Schädigungen zufügen kann.

13. 3. 1. Gründe für das Glaubwürdigkeitsproblem

13. 3. 1. 1. Prof. Dr. Dr. Michael Bock

Einer der ersten Vorkämpfer für die öffentliche Sensibilisierung für häusliche Gewalt gegen Männer war Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht an der Universität Mainz. Er kritisierte in den Medien häufig, dass häusliche Gewalt in den Medien stets nur einseitig als von Männern ausgehend dargestellt werde. Seiner Auffassung nach gehe aus gut gesicherten internationalen Studien hervor, dass Frauen ebenfalls in einem hohen Maße häusliche Gewalt ausüben würden, nicht nur gegen Männer, sondern auch gegen Kinder.
Einzig allein in der technischen Ausübung von körperlicher Gewalt gäbe es geschlechtsspezifische Unterschiede. Frauen würden eher beißen, kratzen und treten, wohingegen Männer vorwiegend die Faust benutzen.
Die Hauptgründe dafür, warum es bislang nur so schwer gelungen sei, von Frauen ausgehende Gewalt gegen Männer öffentlichkeitswirksam zu thematisieren, sieht er vor allem in vier Punkten:

- Männer, die mit solchen Erfahrungen an die Öffentlichkeit gehen, haben ein negatives Image als "Weicheier";

- es wird ihnen schlichtweg nicht geglaubt;

- es wird ihnen pauschal unterstellt, dass sie es "irgendwie schon verdient hätten", dass sie die Frauen erst zu diesen Handlungen getrieben hätten.

- Die Frauenbewegung habe seit den Sechziger Jahren sehr einseitig das Bild des gewalttätigen Mannes propagiert. Dieses sei heute in weiten Teilen der Bevölkerung fest verankert. Deshalb würden, aus Angst, als frauenfeindlich zu gelten, sowohl Forscher auf dem Gebiet der häuslichen Gewalt als auch Funktionsträger in den Ministerien und sonstigen Behörden anderweitige Untersuchungsergebnisse verschweigen. Bock dazu:
"Weil nichts für Wahlen schädlicher ist als Positionen, die irgendwie als 'frauenfeindlich' aufgespießt werden könnten. Das gilt für alle Parteien."
(Quelle: http://f25.parsimony.net/forum63067)

Abschließend ein Auszug aus einem Kommentar von Prof. Dr. Dr. Michael Bock:

"Man erkennt dies an der Dramaturgie des Tabubruchs. Die erste Reaktion ist das spontane Negieren: 'das glaub' ich nicht', 'das kann gar nicht sein', 'Frauen sind doch viel schwächer'! Wenn der Tabuverletzer die Stirn hat, weiterhin Ergebnisse und Fakten zu präsentieren, muss das Tabu anders geschützt werden. Etwa durch Witze und gequältes Lachen. Der Tabuverletzer soll mitlachen. Nur ein Scherz am Rande wäre es dann gewesen. Wenn dieser es aber nicht so witzig findet, wenn viele Gewaltopfer ohne Schutz und Hilfe bleiben, bleibt nur noch die Möglichkeit, ihn persönlich als Zyniker, als Frauenhasser oder heimlichen Mittäter zu marginalisieren, damit nicht mehr zählt, was er sagt."
(Quelle: www.vev.ch, 28. Mai 2007)

13. 3. 1. 2. Eine Medienmeldung zum Thema

Zu den Thesen Prof. Dr. Dr. Bocks passt auch eine APA-Meldung vom 15. Mai 2008, welche hier auszugsweise zitiert wird:

"Madrid - Spanische Männer dürfen bei Gewalt gegen eine/n Lebenspartner/in härter bestraft werden als Frauen ... Nach dem im vorigen Jahr vom Parlament verabschiedeten Gesetz werden Männer bei Gewaltanwendung gegen eine Lebenspartnerin mit wenigstens sechs Monaten Haft bestraft. Bei Frauen liegt die Mindeststrafe bei drei Monaten. Die RichterInnen begründeten ihre Entscheidung damit, dass die von Männern ausgehende Gewalt besonders verwerflich sei ..."
(In dieser Form gefunden in einem einschlägigen Internetforum.)

13. 3. 1. 3. Eine weitere Taktik des Leugnens: Das Lächerlichmachen

Im Kommentar von Prof. Dr. Dr. Michael Bock wurde es ja schon angedeutet. Ein verbreiteter Abwehrmechanismus der Gesellschaft, sich nicht auf seriöse Weise mit dem Thema der häuslichen Gewalt gegen Männer auseinandersetzen zu müssen, besteht darin, dass das Ganze auf die Ebene des Lächerlichen gezerrt wird.

Dazu ein Auszug aus einer Dissertationsarbeit von Bastian Schwithal. Auf Seite 307 heißt es dort:

"Bei der printmedialen Darstellung von Gewalt und Tötungsdelikten gegenüber männlichen Intimpartnern fällt des Weiteren auf, dass sich ein Teil der Darstellungen - wenn auch nur ein verhältnismäßig kleiner - mit der Thematik in einer ironisierenden und 'augenzwinkernden' Art und Weise auseinander setzt. Interessanterweise handelt es sich bei diesen Fällen nicht immer nur um Artikel, die aus so genannten 'Boulevardzeitungen' stammen, sondern oftmals um solche aus 'renommierten' Tageszeitungen. So gut wie gar nicht findet innerhalb der Artikel ein Bezug zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen statt, wonach Männer im gleichen Maße von Gewalt betroffen sind, was in Anbetracht der durchschnittlichen Artikellänge jedoch nicht wirklich verwundert."
(Quelle: Bastian Schwithal: Dissertation "Weibliche Gewalt in Partnerschaften. Eine synontologische Untersuchung". Mehrere hundert internationale Studien zum Thema Gewalt wurden darin einer Metaanalyse unterzogen. - "Synontologie" ist die Soziologie der Partnerschaft.
Gefunden auf http://genderama.blogspot.com, 22. Februar 2009.)

13. 3. 1. 4. Strategie Der-geschlagene-Mann-hat-es-schon-irgendwie-verdient

Auch dies wurde im Kommentar des Professors kurz mit angeschnitten.

Auf fast schon kuriose Weise kam dieses Phänomen zum Tragen in einem Interview mit Dr. Christine Bergmann. Die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde in einem Interview mit der Wochenzeitung "Freitag" für die Ausgabe vom 12. Mai 2000 einmal gefragt:

"Planen Sie auch Männerhäuser?"
"Nein, Männerhäuser planen wir nicht. Ich denke, das ist auch nicht nötig! Wenn Männer keine Gewalt anwenden, brauchen sie auch keine Zufluchtsorte."
(Quelle: http://genderama.blogspot.com, 22. Februar 2009)

13. 3. 1. 5. Zu guter Letzt: Der wahrscheinliche Hauptgrund

Der Soziologe Bastian Schwithal mutmaßt auf den letzten Seiten seiner Dissertationsarbeit über die Ursachen, warum das Thema "Häusliche Gewalt" in der Öffentlichkeit so klischeehaft wahrgenommen wird:

"Einer der Hauptgründe für die falsche Wahrnehmung innerhalb der Gesellschaft ist, dass Medien und Regierungen durch ihre Informationspolitik dazu beitragen. Dies fiel durch die Analyse der öffentlich gemachten Daten zu weiblicher Gewalt gegen Männer auf. (...)"
(Quelle: Bastian Schwithal: Dissertation "Weibliche Gewalt in Partnerschaften. Eine synontologische Untersuchung". Mehrere hundert internationale Studien zum Thema Gewalt wurden darin einer Metaanalyse unterzogen. - "Synontologie" ist die Soziologie der Partnerschaft.
Gefunden auf http://genderama.blogspot.com, 22. Februar 2009.)

13. 4. Einseitiges Gewaltschutzgesetz

"Im Modellversuch Platzverweis in Fällen häuslicher Gewalt wurde in Baden-Württemberg der Polizeivollzugsdienst in 2608 Fällen häuslicher Gewalt tätig. Nur in einem Fall war die Ehefrau und nicht der Ehemann die Täterin. Aus Daten der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass in 15 % der Fälle die eindeutige Tatperson weiblich ist. Der offiziellen männlichen Opferzahl von 15 % steht somit bei nur einem Fall ein polizeiliches Tätigwerden im Modellversuch (= 0,038 %) entgegen. Der Modellversuch zeigt somit, dass der Platzverweis zum Schutze männlicher Opfer häuslicher Gewalt in der Praxis eindeutig zu kurz greift.

In Flugblattkampagnen werden ausschließlich weibliche Mitbürger auf das Gewaltschutzgesetz hingewiesen. Maßnahmen, mehr männlichen Opfern im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zu helfen oder sie zumindest zu informieren, gibt es nicht. Nach der neuen Geschlechterpolitik Gender Mainstreaming müsste jede politische Maßnahme darauf geprüft werden, ob es eines der Geschlechter benachteiligt bzw. bevorzugt, und wenn dies der Fall wäre, müsste dieses entsprechend korrigiert werden. Die o. g. Beispiele zeigen, dass der Modellversuch Platzverweis eindeutig männliche Gewaltopfer in geringerem Ausmaß erreicht. Dieses Faktum wurde einfach ignoriert. Der Modellversuch wurde unabhängig davon als erfolgreich bewertet."
(Quelle: www.manndat.de/index.php?id=75)

"Das 2001 von der Bundesregierung verabschiedete Gewaltschutzgesetz ermöglicht es der Polizei, Tatverdächtige bei häuslicher Gewalt der Wohnung zu verweisen. Das Gesetz gibt dem Opfer dabei die Handhabe, die gemeinsam benutzte Wohnung bis zu sechs Monate lang alleine zu nutzen. Die Nutzungsdauer kann um maximal weitere sechs Monate verlängert werden, wenn es dem Opfer nicht gelungen ist, in den ersten sechs Monaten eine geeignete neue Wohnung zu finden. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine gemietete Wohnung handelt oder die Wohnung dem Partner, der der Wohnung verwiesen wird, als alleiniges Eigentum gehört.

Bemerkenswert ist, dass im Gesetzestext nur von 'Tätern' die Rede ist. So heißt es beispielsweise in § 1, Absatz 1: 'Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt ...' Angesichts der vielfältigen Bemühungen der politisch Verantwortlichen um geschlechtergerechte, 'diskriminierungsfreie' Formulierungen fällt es besonders ins Auge, dass man ausgerechnet hier von dieser Linie abweicht und somit bewirkt, dass die Täterschaft mit einer männlichen Person verknüpft wird. Hinzu kommt, dass es sich bei den Beschuldigten im juristischen Sinne eben nicht um Täter handelt, sondern nur um Tatverdächtige, denn um als Täter zu gelten, muss ein Gericht dessen Schuld zuvor einwandfrei festgestellt haben.

Auffällig ist auch: In den offiziellen polizeilichen Statistiken wird zwar die Gesamtzahl der Maßnahmen aufgeführt, die auf Basis des Gewaltschutzgesetzes gegen Tatverdächtige verhängt worden sind. Eine Aufschlüsselung der Beschuldigten nach Geschlecht sucht man in Statistiken und Presseberichten jedoch vergebens. Es gibt Schätzungen aus Österreich, wonach immerhin etwa 20 Prozent aller Wegweisungen weibliche Täter betreffen. Möchte man keine offiziellen Angaben über das Geschlechterverhältnis der Tatverdächtigen machen, weil etwa mehr Frauen der Wohnung verwiesen werden als ursprünglich erwartet und mit dem Gesetz beabsichtigt? (...) Bekannt ist hingegen, dass die Polizei nicht selten männliche Opfer zu deren Selbstschutz der Wohnung verweist, mit der Begründung, dass die Mutter für die Kinder sorgen müsste und deren Wegweisung daher nicht vorgenommen werden kann.
Unter Juristen und Kriminologen war das Gewaltschutzgesetz von Anfang an umstritten. In einer Stellungnahme aus dem Jahre 2001 weist Dr. Doris Kloster-Harz, Fachanwältin für Familienrecht aus München, auf die Möglichkeiten der Erpressung des Partners hin, die das Gesetz dem (vermeintlichen) Opfer bietet: 'Denkbar ist durchaus die Situation, dass die Frau im Wege des Eilverfahrens eine vollstreckbare Anordnung erhält, die Wohnung zur alleinigen Nutzung bekommt, dem Mann aber wieder gestattet, in die Wohnung einzuziehen und ihm dann aber ständig damit drohen kann, dass sie ihn sofort wieder vor die Tür setzt, wenn er ihren Forderungen nach Wohlverhalten und mehr Haushaltsgeld nicht nachkommt.'
(...)

Der Kriminologe Prof. Dr. Dr. Michael Bock benannte in seinem Gutachten aus dem gleichen Jahr seine Bedenken wie folgt: 'Das neue Gewaltschutzgesetz stellt den ausgrenzenden Müttern ein erheblich einfacheres Werkzeug zur Trennung der Kinder von den Vätern zur Verfügung. Die bekannten Rituale der Umgangsvereitelung werden um die falsche Gewaltbeschuldigung erweitert. Das Gewaltschutzgesetz fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen, sondern nur Frauen.' (komplett unter www.vafk.de/bremen/gewalt/gutachtenbock.pdf)"
(Quelle: http://manndat.abplesk01.de/index.php?id=555)


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