Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Keine Beweise keine Indizien, darf dann eine Aussage zur Verurteilung des Angeklagten führen?

Christian, Wednesday, 16.06.2010, 15:05 (vor 5741 Tagen)

Wie man ja weiss, braucht Frau nur eine Falschaussage tätigen und ihr wird sofort geglaubt, auch wenn keine Beweise und Indizien vorhanden waren. Glaubwürdigkeitsgutachten werden erstellt, die können aber von Befangenheit bzw. Gefälligkeit sein und somit einen Unschuldigen verurteilen. Es wird kein Glaubwürdigkeitsgutachten eines Angeklagten erstellt, weil man Befangen ist und sofort den Angeklagten als Lügner hinstellt. Befangenheitsgutachten und Gefälligkeitsgutachten und Grottenschlechtgutachten haben schon viele unschuldige Menschen das Leben zerstört, deshalb ohne Beweise und Indizien darf es zu keiner Verurteilung kommen, eine vorsätzliche Falschaussage ist schnell gemacht!

Videos, die zum Nachdenken anregen sollen:
http://www.youtube.com/watch?v=nvrAep109Aw

http://www.youtube.com/watch?v=ZpzBAQqp0D4&feature=related


gesamter Thread:

 

powered by my little forum