Das Gericht braucht keine Gefälligkeitsgutachten
Ja, und da wird schon auch mal der eine oder andere Gutachter beauftragt,
der weiss, was Richter wünschen.
Gefälligkeitsgutachten nennt man das.
Solche Gutachter sind natülich für das Gericht angenehmer, aber der Satz "nach kritischer Würdigung der Aussage des Sachverständigen X ist das Gericht zu der zweifelsfreien Überzeugung gelangt, dass die Zeugen Y das tatsächliche Geschehen wiedergegeben hat" in der Urteilsbegründung reicht völlig aus. Es ist egal was der Gutachter geschrieben oder gesagt hat, damit ist das Uteil in der Revision nicht anfechtbar. Gutachter sind auch nur Zeugen.
Wehe dem, der in die Mühlen unserer Justiz gerät.
Ein Würfel wäre bisweilen gerechter, der hat nähmlich keine Vorurteile.
gesamter Thread:
- Keine Beweise keine Indizien, darf dann eine Aussage zur Verurteilung des Angeklagten führen? -
Christian,
16.06.2010, 15:05
- Keine Beweise keine Indizien, darf dann eine Aussage zur Verurteilung des Angeklagten führen? - Rainer, 16.06.2010, 17:38
- Keine Beweise keine Indizien, darf dann eine Aussage zur Verurteilung des Angeklagten führen? -
Wolfgang A. Gogolin,
16.06.2010, 19:43
- Keine Beweise keine Indizien, darf dann eine Aussage zur Verurteilung des Angeklagten führen? - Robert, 16.06.2010, 22:01
- Freie Beweiswürdigung der Richter reicht -
pappa_in_austria,
16.06.2010, 19:52
- Theoretisch nicht, aber Praxis: Freie Beweiswürdigung + freier Prozessbericht -
mee,
16.06.2010, 20:21
- Theoretisch nicht, aber Praxis: Freie Beweiswürdigung + freier Prozessbericht -
XRay,
16.06.2010, 21:55
- Das Gericht braucht keine Gefälligkeitsgutachten -
mee,
17.06.2010, 03:02
- Ein Würfel wäre bisweilen gerechter - Mus Lim, 17.06.2010, 04:52
- Das Gericht braucht keine Gefälligkeitsgutachten -
mee,
17.06.2010, 03:02
- Theoretisch nicht, aber Praxis: Freie Beweiswürdigung + freier Prozessbericht -
XRay,
16.06.2010, 21:55
- Das nennt sich Opferzeuge - Mus Lim, 17.06.2010, 04:49
- Theoretisch nicht, aber Praxis: Freie Beweiswürdigung + freier Prozessbericht -
mee,
16.06.2010, 20:21
- Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung! -
Referatsleiter 408,
17.06.2010, 04:01
- Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung! -
Christian,
17.06.2010, 11:09
- AW: Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung! - TMerten, 17.06.2010, 14:46
- Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung! - Sophie X, 17.06.2010, 16:19
- Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung! -
Christian,
17.06.2010, 11:09