Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Das Gericht braucht keine Gefälligkeitsgutachten

mee, Thursday, 17.06.2010, 03:02 (vor 5069 Tagen) @ XRay

Ja, und da wird schon auch mal der eine oder andere Gutachter beauftragt,
der weiss, was Richter wünschen.
Gefälligkeitsgutachten nennt man das.

Solche Gutachter sind natülich für das Gericht angenehmer, aber der Satz "nach kritischer Würdigung der Aussage des Sachverständigen X ist das Gericht zu der zweifelsfreien Überzeugung gelangt, dass die Zeugen Y das tatsächliche Geschehen wiedergegeben hat" in der Urteilsbegründung reicht völlig aus. Es ist egal was der Gutachter geschrieben oder gesagt hat, damit ist das Uteil in der Revision nicht anfechtbar. Gutachter sind auch nur Zeugen.

Wehe dem, der in die Mühlen unserer Justiz gerät.

Ein Würfel wäre bisweilen gerechter, der hat nähmlich keine Vorurteile.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum