Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung!

Christian, Thursday, 17.06.2010, 11:09 (vor 5069 Tagen) @ Referatsleiter 408

Nach dem Gewaltschutzgesetz braucht Frau auch nur eine vorsätzliche Falschbeschuldigung aufstellen "Mein Mann hat mich geschlagen" und schon wird durch ohne Ermittlungen, ohne Beweise und ohne Indizien der Mann aus seiner Wohnung geworfen und warum gibt es dann immer noch die Frauenhäuser? Ich glaube wir leben in einem Femifaschismus- und Feminazistaat, wo Geschlechterrassismus, Männerfeindlichhkeit und Männerhass auf der Tagesordnung stehen.


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