Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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RICHTIG!

ray, Monday, 13.09.2010, 02:06 (vor 5211 Tagen) @ Referatsleiter 408

In einem mir persönlich bekannten Fall hat die Exe den Mann falsch
beschuldigt und verleumdet. Der Mann wurde durch den Staat ruiniert. Als er
den Spieß rumgedreht hat und Strafantrag wg. "Übler Nachrede" und
"Verleumdung" gestellt hat, stellt die StaatsanwältIn das
Ermittlungsverfahren ein, weil ein Verfahrenshinderungsgrund bestände: Die
3-Monats-Frist zur Gegenanzeige war abgelaufen! Nicht das die TäterIn
dadurch unschuldig ist, NEIN! Sie wird nur nicht belangt dafür von der
FemNaziJustiz!

Sind die 3 Monate die offizielle Verjährungsfrist für Verleumdungs- und Übler Nachrede-Klagen?


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