Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nö, in der Rechtsphilosophie ist das schon ausdiskutiert.

IM Rosenbaum, Monday, 13.09.2010, 03:22 (vor 5210 Tagen) @ Flint

Kürzer ist doch, dass der Staat Machtmißbrauch, Rechtsbeugung und Willkür institutionalisiert hat und dass es dafür kein Korrektiv gibt. Die paar Fälle, wo jemandem im Nachhinein die gleichen Rechte zugestanden werden, ein Urteil korrigiert wird, sind marginal. Eigentlich braucht es nicht mal Art. 20. Sofern man im Wesenskern seiner existenziellen Rechte getroffen wird, gilt Naturrecht.


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