Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Familiengerichte in Deutschland"

Michi @, Tuesday, 11.01.2011, 22:12 (vor 5065 Tagen) @ Informator

eucars.de ( Anti-Corruption) über "Familiengerichte in Deutschland"

Familiengerichte in Deutschland

Mr. Bumble" erschien, im Jahre 1838, in dem sozialkritschen und realitätsnahen Roman, "Oliver Twist" von Charles 18-2Dickens . Bumble war eine satyrische Figur, gemäß der erheblichen Kirtik des Autors an das damalige britische System. Er hatte die Aufgabe, als Gemeindepedell, Kinder in Obhut zu nehmen, und, sie, falls sie im alter von unter 8 Jahren waren, in die Pflegschaft von Mrs. Mann zu geben. Anderenfalls kamen die Kinder ins Waisenhaus, was eher ein Gefängnis war. Von dort aus, wurden Sie als Arbeitssklaven an die Industrie verkauft, zum Beipiel an die Minenindustrie oder an Schornsteinfeger.

Hinter dem heutigen Kindesentzug in Deutschland steck eine moderne Version von "Bumble"-sowie ein Budget in Höhe von 21 Milliarden Euros. Die Familiengerichte, mit ihren politisch anfälligen Richtern, spielen eine führende Rolle in diesen Missständen. Diese Gerichte werden, in der EU, durch EC-Regulation 2201/2003 legitimiert, welche die gegenseitige Anerkennung der Entscheidungen der Familiengerichte sichert. Es ist daher in erster Linie unmöglich, in die übrige EU zu flüchten, ohne dass man nach Deutschland wieder, wie ein Krimineller, ausgeliefert wird. Dies wäre unter normalen Umständen völlig in Ordnung, falls die Familiengerichte ordentlich vorgehen würden, was sie nicht tun. EU letter of repy

Die Familiengerichte weisen erhebliche Defizite, sowohl in den Vorgehensweisen als auch in den verfügbaren Heilmitteln, auf. Eine Liste dieser ist dem "Executive Summary"[1] zu entnehmen. Diese Liste der fehlenden 6 "Checks an Balances", die für die Absicherung der Rechtsstaatichkeit in Familienprozessen, notwendig wäre, deutet auf den primitiven Zustand der, in den meisten Fällen, zum deutschen Reich und davor zurückgreift. Man kann nicht sagen, dass alle deren Entscheidungen deswegen falsch sind. Das Problem besteht darin, dass man nicht sicher sein kann, weil die Arbeitsqualität dieser Gerichte so dermaßen schlecht ist, dass ausreichend Transparenz für die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen nicht gegeben ist.

Das Ausmaß der Kollusion zwischen Richtern und Gutachter ist ein unbekannter Faktor, wegen der Methode, Sachverständige zu wählen - über die sog "Kumpanei-Listen" [1] . Zusätzlich ist die Arbeitsqualität dieser Leute so niedrig, dass man vermuten muss, dass mindestens ein Teil der Sachverständigten für die gerichtliche Unterstützung ungeeignet sind - bestimmt handelt es sich öfters um vollblutige Hochstapler. Die Methoden der Gerichte führen ohnehin zu asymmetrischen Prozessen. ...

http://www.eucars.de/joomla/index.php/de/justiz/general/familiengerichte

Aus dem Sublink:

Die formalen Mängel

Um unendliche Fachdebatten mit Juristen zu vermeiden, werden hier ausschließlich die formalen Mängel behandelt. Im Hauptbericht werden vornehmlich relevante britische und amerikanische Vorschriften herangezogen, lediglich um die in deutschen Familiengerichten fehlende aber notwendige Sorgfalt hervorzuheben. Die Liste folgt:

i. Keine ausreichend geregelte Beauftragung von Experten.

ii. Es fehlt eine Vorschrift, die Beweise vom Hörensagen regelt.

iii. Politische Aktivitäten deutscher Richter werden in unbegrenztem Umfang zugelassen.

iv. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden seit
dem 14.10.2004 nicht anerkannt.

v. Es gibt kein „habeas corpus“-Gesetz.

vi. Es gibt in Deutschland kein voll implementiertes Infomationsfreiheitsgesetz

Die Konsequenzen der formalen Mängel

i. Experte werden jeweils beauftragt nach persönlicher Bekanntschaft des Auftraggebers, normalerweise eines Familienrichters, mit dem Experten (die sog. „Kumpel-Listen“).

Darüber hinaus fehlt jegliche brauchbare gesetzliche Regelung für die Arbeit eines solchen Experten.

ii. Es fehlt eine Vorschrift für Beweise von Hörensagen. Dies ermöglicht Denunziation, Anschwärzung sowie Meineid, in unbegrenztem Umfang, gegen Eltern.

iii. Die Jugendhilfe in Deutschland hat ein Geschäftsvolumen von 21 Milliarden Euros. Hier bedeuten die politischen Aktivitäten der Familienrichter eine Gefahr für den Rechtsstaat.

iv. Das Bundesverfassungsgericht schaffte 14.10.2004 die Europäische Konvention für Menschenrechte ab. Es gibt keinen Ersatz in der deutschen Verfassung für die verloren gegangenen Menschenrechte, weil das Bundesverfassungsgericht begeht, in 86,5% der Fälle, Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Der Bürger in Deutschland hat daher, so gut wie keine Chance seine Menschenrechte einzuklagen. Menschenrechte sind also in Deutschland zu einem Satz hypothetischer und, in der Praxis, unerreichbarer Privilegien geworden.

v. Was „habeas corpus“ angeht, die Branche Psychiatrie insbesondere weist einen dringenden Bedarf für diese zusätzliche Absicherung auf.

vi. Was die Informationsfreiheit angeht, enthüllte eine Umfrage unter Betroffenen eine mehr als 70 prozentige Verweigerung der Akteneinsicht. Dieser Missstand bedeutet, dass die Funktionsweise der Familiengerichte bleibt weitestgehend ein Staatsgeheimnis.

Hier das "Management Summary" in Gänze (PDF):

http://www.eucars.de/download/family-courts/ec_dgs_complaint_executive_de.pdf

WEITER!

http://www.dfuiz.net/

SG
Michi
Excalibur
GWG-Jäger


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