Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Genau so ist es!

Pööhser Frauenfeind, Thursday, 20.01.2011, 10:55 (vor 5066 Tagen) @ Chato

Das ist der springende und entscheidende Punkt an der Sache: daß nämlich
Gleichberechtigung von Ungleichen Ungleichberechtigung
bedeutet.
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Nick

Also komm, Nick ! Von dir bin ich bessere Kommentare gewohnt.

Wenn Frauen die militärische Dienstpflicht nicht auferlegt wird, dann gilt zweierlei Recht, eines für Männer, eines für Frauen. Die "Nichtverpflichtung" kann auch als Recht ausformuliert werden, nämlich: Das Recht, keinen Militärdienst zu leisten ohne dafür bestraft zu werden.

Erklär doch mal, warum beispielsweise bei Versicherungsbetrug Männer und Frauen "ungleich" behandelt werden sollen. Die besonderen Umstände eines Falles kann der Richter sehr wohl berücksichtigen, aber eben erst nach individueller Prüfung. Das anzuwendende Gesetz aber ist ein und dasselbe. Es erstaunt mich, dass gerade du eine kollektivistische Anschauung einer individuellen vorziehst.

Gruss PF


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