Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Hauptsache, eineR zahlt (Allgemein)

Bellator Eruditus @, Saturday, 05.05.2012, 14:12 (vor 4586 Tagen) @ Oliver

Sollen Samenspender für den Unterhalt von ihnen gezeugter Kinder
aufkommen?

4% Ja
96% Nein
0% Weiß nicht
Teilnehmer: 934

Ich sehe es durchaus ähnlich wie die 96% Nein-Sager, gebe dem Samenspender aber trotzdem keine Chance.

Rechtssystematisch ist es nämlich so, dass der Mann mit der Ausübung des Geschlechtsverkehrs implitzt seine Zustimmung zur Zeugung eines Kindes gibt. Aus dieser Zustimmung zur Zeugung eines Kindes ergibt sich die Pflicht zur Sorge für das Kind und damit der übliche Rattenschwanz an Unterhaltspflichten für Mutter und Kind.

Der Samenspender hat aber nicht nur implitzt sondern durch seine, ausdrücklich zur Zeugung eines Kindes bestimmte, Samenspende explizit seine Zustimmung zur Zeugung eines Kindes gegeben.

Er wird also ganz zweifellos zahlen müssen.

Außerdem muss nach deutscher Rechtslage selbst ein Mann zahlen, dessen Spermaprobe ausdrücklich nicht dazu vorgesehen war, ein Kind zu zeugen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn eine Spermaprobe eigentlich zur Untersuchung der Zeugungsfähigkeit vorgesehen war aber stattdessen zur künstlichen Befruchtung verwendet wurde. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle ob dieser Missbrauch der Spermaprobe versehentlich oder absichtlich geschah.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum