Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Lesben-Pärchen verklagt Samenspender (Allgemein)

Gismatis, Basel, Saturday, 05.05.2012, 17:48 (vor 4586 Tagen) @ Benno

Die klare Regelung gibt es: In D. ist gesetzlich ein Unterhaltsverzicht
ausgeschlossen. Folglich muss der Samenspender zahlen. Der Vertrag ist hier
unwirksam!

Haben die die Gültigkeit des Vertrags denn nicht notariell bestätigen lassen?

Dieser Aussage folgend dürfen gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich
keine Kinder haben.

Ich verstehe nicht, was du meinst. Gleichgeschlechtliche Paare können keine gemeinsam gezeugten Kinder haben. Das ist keine Frage von «nicht dürfen>. Das bedeutet nicht, dass der eine Partner keine Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind des anderen Partners übernehmen können soll.

--
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