Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lesben-Pärchen verklagt Samenspender (Allgemein)

Benno, Saturday, 05.05.2012, 16:51 (vor 4586 Tagen) @ Gismatis

Der Spender soll in diesem Fall nichts zahlen müssen. Schließlich gibt es
einen Vertrag. Aber wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung.

Die klare Regelung gibt es: In D. ist gesetzlich ein Unterhaltsverzicht ausgeschlossen. Folglich muss der Samenspender zahlen. Der Vertrag ist hier unwirksam!

Unfruchtbare Paare, und da ist es völlig unerheblich, ob es sich um
gleichgeschlechtliche oder gegengeschlechtliche Paare handelt, sollten
akzeptieren, dass sie kein gemeinsames Kind haben können. Einer der beiden
kann aber jederzeit, sofern er selbst fruchtbar ist, mit einer anderen
Person ein Kind haben.

Dieser Aussage folgend dürfen gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich keine Kinder haben.


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