Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grüne sehen Weg frei für Frauenquote im Kommunalwahlrecht (Feminismus)

Holger, Saturday, 26.05.2012, 09:15 (vor 4414 Tagen) @ Meldung

Damit es gleich mal anschaulich wird:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=235559

Genau mit dem berüchtigten Zusatz
der 'Beseitigung von Nachteilen' in Art 3 Abs 2 wird jetzt massiv ins Wahlrecht eingegriffen!

"Immerhin können die Süd-West-Grünen für ihr Vorhaben auf Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG verweisen. Danach wirkt der Staat auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin. Diese Norm wirkt als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Regelungen, die auf die Beseitigung faktischer Ungleichheiten zielen - etwa diejenigen Normen, die für Einstellungen im öffentlichen Dienst bei gleicher Qualifikation der Bewerber anordnen, dass Frauen bevorzugt einzustellen sind."

Wenig beruhigend, das Fazit des Autors:
"Die Quotierung der Wahlvorschlagslisten passt kaum in diese Reihe zulässiger staatlicher Regulierungen der Wahlen. Sie trägt nicht zu einer Sicherung der Parlamente vor Funktionsstörungen bei. Sie dient auch nicht dazu, die Parlamente nach dem Willen der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu bestücken, für die vielleicht das Geschlecht der Kandidaten weit weniger wichtig ist, als eine bestimmte politische Überzeugung oder eine bestimmte Sachkompetenz. Angesichts dessen steht die ins Auge gefasste Neuregelung des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts verfassungsrechtlich auf schwachen Beinen."

Den Grund hat er weiter oben selbst genannt:
"Es handelt sich aber bei der Entscheidung, ob der Staat handeln muss und welches Mittel zu ergreifen ist, letztlich um eine politische Wertung der jeweiligen Mehrheit, die häufig rechtmäßigerweise auch anders hätte ausfallen können."

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gruene-baden-wuerttemberg-fuer-geschlechterquote-im-landeswahlrecht/


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