Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Artikel 21 GG ("Parteienparagraph") (Feminismus)

Holger, Sunday, 27.05.2012, 07:45 (vor 4592 Tagen) @ adler

Ja, das tue ich.

Nicht, weil dieses dröge Zeug einen besonderen Reiz für mich hätte- bekanntermaßen schätze ich gaaaanz anderes :-))

Es ist nur so, daß eben aus Gesetzen blutiger Ernst wird- nicht aus dem Geschrei irgendwelcher Politbanditen.
Es hätte spätestens nach dem Ermächtigungsgesetz klar sein müssen, was kommt- danach erst konnte der Alien aus Braunau die Sau raus lassen. Und selbst die unsinnigsten Gesetze haben meist eine Lebensdauer von Jahrzehnten...

Den cuncti- Artikel habe ich verinnerlicht- er ist hervorragend. Die entscheidende Sequenz ist die:

Bislang haben sich die Karlsruher Richter mit der verbindlichen Quotierung nicht befasst. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Reihe von Entscheidungen mit der Frage des in Art. 3 Abs. 2 GG geforderten Gleichberechtigungsgebots und dessen Umsetzung in der gesellschaftlichen Wirklichkeit auseinandergesetzt. In Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG gehe es, so das Bundesverfassungsgericht, „um die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter für die Zukunft“.[4] Dabei dürften faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, „durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden“.[5] Die Karlsruher Richter haben deshalb dem Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum eingeräumt, wie er dem Gebot des Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG nachkommt. Die „Ausgestaltungsbefugnis“ des Staates muss jedoch „faktische Diskriminierungen, die sich als Folge seiner Regelungen ergeben, so weit wie möglich vermeiden.“
Die pflaumenweiche Formulierung 'so weit wie möglich vermeiden' ist in diesem Falle das Signal der Richterlein von Politos Gnaden, daß man machen könne, was man wolle und so wird es kommen, behaupte ich mal einfach- Du wirst es sehen! Mit 'so weit wie möglich vermeiden' ist das eindeutige Verbot des Artikels 3 Abs. 3 nämlich bereits erledigt, wie jeder Idiot nachvollziehen kann.

Das ist aber erst der Anfang:
mit derselben Argumentation sind dann auch beliebige Quoten für Kulturbereicherer, ja im Prinzip sogar für Kriminelle, Minderbemittelte etc. durchsetzbar- wird im Land Berlin gerade vorexerziert.
Dahinter steckt die Todessehnsucht, mit der linke Illusionisten den Multikulti- Wahn effektiv durchsetzen wollen, selbst wenn alles in Scherben fällt- und wieder werden wir stark an den erwähnten Alien erinnert, siehe den Beitrag von Jack Black im andern Gelben Die Lager formieren sich, Beispiel: Frankreich Und daß Linke die Immigration fördern, um ihre Wahlklientel und die Kundschaft des von ihnen vertretenen Sozialstaates zu erweitern, ist ein alter Hut: der Sozialist Blair hat es ohne weiteres zugegeben.

Was ich nie verstehen werde: es gibt so gut wie keine Juristen, die gegen diesen Suizid Sturm laufen geschweige sich damit beschäftigen!
Das zeigt wiederum, daß es sich bei dieser Kaste um vollkommen unterwürftige Staatsbüttel handelt und selbst hier im Forum wird es offensichtlich: Der linke 'Belzebub' als Jurist hat sich noch kein einziges Mal geäußert zu diesen fundamentalen Fragen.

Und die Grünlinge wissen ganz genau, was sie tun: es hat einen Grund, warum sie ihren Maulwurf Baer zum BVerfG entsandt haben!
'Den Staat zerschlagen' war in den Siebzigern die lauthals und oft verkündete Devise.
Heute sagen sie es bloß nicht mehr...


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