Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gibt nur eine Lösung zur Eindämmung der Sorgerechtsverfahren: Das Letztentscheidungsrecht (Vaeter)

Lentze, Thursday, 28.06.2012, 22:07 (vor 4322 Tagen) @ Kurti

In Deutschland handelte es sich um den § 1628, welcher auf Betreiben Elisabeth Selberts im Jahre 1959 abgeschafft wurde.

Natürlich war es der Vater, dem das Recht der letzten Entscheidung im Streitfalle zustand. Und nur im Falle, daß er sich an seinen Pflichten nachweislich vergangen hatte, konnte die Mutter es wagen, einen Prozeß zu anzustrengen. Folglich kam es meist gar nicht so weit.

Das Problem besteht in der Gleichberechtigung, welches mit einem solchen Gesetz nicht vereinbar ist. Wohlgemerkt: Nicht das o.g. Gesetz ist das Problem, sondern die Gleichberechtigung! Das Gleichberechtigungsgesetz wurde in Deutschland ein Jahr früher, also 1958 eingeführt, ebenfalls auf Betreiben E. Selberts.

Jeden Sonntag, wenn ich zu meiner kirchlichen Gemeinde fahre, komme ich an der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule vorbei, und jedesmal macht mich das für einen Moment gereizt. - Die Friedrich-Ebert-Stiftung, welche gewisse männerfeindliche Pamphlete herausgibt, liegt übrigens auch an meinem Weg. Man muß in Bonn schon starke Nerven haben, wenn man das Haus verläßt.


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