Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Begründung ist daneben (Allgemein)

DvB, Thursday, 05.07.2012, 19:04 (vor 4463 Tagen) @ Morpheus

Geht es nicht um konsequente Anwendung des Strafrechts? Müsste man nicht
- wenn man in Deiner Weise argumentiert das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit "ergänzen" und in Folge das Strafrecht abändern?

Wüßte nicht. Körperverletzung ist ja zulässig, wenn sie eben gerechtfertigt ist. Nur die Ansichten darüber, was gerechtfertigt ist und was nicht, unterliegen dem Zeitgeist und werden beständig verschoben. Im Feminat natürlich in Richtung Mösenvorstellungen. Was heißt, daß kulturelle Gesichtspunkte ausfallen.

Zur Wendezeit, im Westen habe ich z.B. zum ersten Mal vom Straftatbestand des sogenannten "Notwehrexzesses" gehört. Die Vokabel muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. D.h. konkret, wenn Dich jemand schubst, darfst Du ihm gar nicht umgehend die Schnauze polieren, Du mußt erst ein Gutachten anfertigen lassen, ob das denn gerechtfertigt sein könnte.

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Bei den Erinnyen kommt es auch nicht drauf an. Wer die heilige Mösenordnung verletzt, wird zu Tode gehetzt. Gründe sind irrelevant.


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