Diebstahl? (Gewalt)
Die Genitalverstümmelung von Mädchen ist durch den Paragrafen §242
Strafgesetzbuch verboten. Warum gilt die Beschneidung nur bei weiblichen
Kindern, und nicht bei männlichen?
Strafgesetzbuch, §242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
gesamter Thread:
- MinisterInnin Schnarrenheusser-Leutberger mag nur Extrawürste für Mädchenbeschneidungen -
Oliver,
29.07.2012, 20:00
- Diebstahl? -
Rainer,
29.07.2012, 20:05
- Diebstahl? -
Oliver,
29.07.2012, 20:53
- Körperverletzung? -
Rainer,
29.07.2012, 23:22
- Die Bundesregierung ist männerfeindlich-sexistisch: -
Oliver,
31.07.2012, 09:28
- Die Bundesregierung ist männerfeindlich-sexistisch: -
Oliver,
31.07.2012, 09:28
- Körperverletzung? -
Rainer,
29.07.2012, 23:22
- Diebstahl? -
Oliver,
29.07.2012, 20:53
- Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht -
Christine,
29.07.2012, 20:18
- MinisterInnin Schnarrenheusser-Leutberger mag nur Extrawürste für Mädchenbeschneidungen -
Stefan,
29.07.2012, 20:31
- Diebstahl? -
Rainer,
29.07.2012, 20:05