Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht (Gewalt)
Nicht so hitzig, Oliver
Recht/Antwort – 26.03.2012
Berlin: (hib/BOB) Ein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung ergibt für die Bundesregierung derzeit nicht. Sie sei nach geltendem Recht bereits strafbar, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9005) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8811).
http://femokratie.com/gesetz-genitalverstuemmelung/03-2012/
Ich gebe allerdings zu, dass ich zeitweise auch verunsichert war ob der vielen Meldungen, das es ein spezielles Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung geben würde.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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- MinisterInnin Schnarrenheusser-Leutberger mag nur Extrawürste für Mädchenbeschneidungen -
Oliver,
29.07.2012, 20:00
- Diebstahl? -
Rainer,
29.07.2012, 20:05
- Diebstahl? -
Oliver,
29.07.2012, 20:53
- Körperverletzung? -
Rainer,
29.07.2012, 23:22
- Die Bundesregierung ist männerfeindlich-sexistisch: -
Oliver,
31.07.2012, 09:28
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Oliver,
31.07.2012, 09:28
- Körperverletzung? -
Rainer,
29.07.2012, 23:22
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Oliver,
29.07.2012, 20:53
- Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht - Christine, 29.07.2012, 20:18
- MinisterInnin Schnarrenheusser-Leutberger mag nur Extrawürste für Mädchenbeschneidungen -
Stefan,
29.07.2012, 20:31
- Diebstahl? -
Rainer,
29.07.2012, 20:05