Körperverletzung? (Gewalt)
In Deutschland ist die Genitalverstümmelung /
Genitalbeschneidung von Mädchen und Frauen als
Körperverletzung nach §§ 223 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Das Strafmaß kann bis zu zehn Jahren betragen.
Strafgestzbuch §223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das Landgericht Köln, das im Beschneidungsfall des Jungen geurteilt hat, in der Begründung:
[...]Der äußere Tatbestand von § 223 Abs. 1 StGB ist erfüllt.[...]
Urteil im Wortlaut:
http://www.wgvdl.com/genitalverstuemmelung-an-kindern
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
gesamter Thread:
- MinisterInnin Schnarrenheusser-Leutberger mag nur Extrawürste für Mädchenbeschneidungen -
Oliver,
29.07.2012, 20:00
- Diebstahl? -
Rainer,
29.07.2012, 20:05
- Diebstahl? -
Oliver,
29.07.2012, 20:53
- Körperverletzung? -
Rainer,
29.07.2012, 23:22
- Die Bundesregierung ist männerfeindlich-sexistisch: -
Oliver,
31.07.2012, 09:28
- Die Bundesregierung ist männerfeindlich-sexistisch: -
Oliver,
31.07.2012, 09:28
- Körperverletzung? -
Rainer,
29.07.2012, 23:22
- Diebstahl? -
Oliver,
29.07.2012, 20:53
- Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht -
Christine,
29.07.2012, 20:18
- MinisterInnin Schnarrenheusser-Leutberger mag nur Extrawürste für Mädchenbeschneidungen -
Stefan,
29.07.2012, 20:31
- Diebstahl? -
Rainer,
29.07.2012, 20:05