Halb so wild
Der Anstoß, zur Männerbewegung zu stoßen, kam für mich letztlich von einem
Artikel in der SZ, in der berichtet wurde, dass im Öffentlichen Dienst bei
gleicher Eignung Frauen zu bevorzugen sind, was eine Benachteiligung von
Männern impliziert. Dies ist ein so offensichtlicher Verstoß gegen die
Verfassung, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts verbietet, dass
ich es immer noch kaum glauben kann, dass dies so Rechtslage ist. Wurde
schon versucht, dagegen mit Verfassungsbeschwerde vorzugehen?
In Berlin tat's unlängst bereits ein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen eine qua Mösenbonus erfolgte Personalentscheidung. Dazu folgende Presseerklärung des Berliner Verwaltungsgerichts (Hervorhebungen von mir):
"Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Eilantrag eines männlichen Mitbewerbers gegen die Entscheidung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, die Stelle eines Studiendirektors/einer Studiendirektorin unter dem Gesichtspunkt der Frauenförderung mit der weiblichen Mitbewerberin zu besetzen, stattgegeben.
Bei der Auswahlentscheidung ging die Senatsverwaltung von der gleichen Eignung und Befähigung des männlichen Bewerbers und der weiblichen Bewerberin aus und gab der weiblichen Bewerberin den Vorzug, weil Frauen in der angestrebten Position unterrepräsentiert seien.
Nach Auffassung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts war die Auswahlentscheidung in mehrerer Hinsicht fehlerhaft. Unter Anderem hätte der Gesichtspunkt der Frauenförderung nicht berücksichtigt werden dürfen. Der entsprechenden Regelung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes, wonach gleichwertig qualifizierte Frauen gegenüber männlichen Bewerbern so lange bevorzugt befördert werden, bis der Frauenanteil 50 % beträgt, steht nach Auffassung des Gerichts Bundesrecht entgegen. Nach § 7 des Beamtenrechtsrahmengesetzes seien Ernennungen allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen. Das Geschlecht der Bewerber müsse daher als Hilfskriterium für Auswahlentscheidungen von vornherein außer Acht gelassen werden."
Entscheidung vom 15.08.2005, Aktenzeichen VG 7 A 51.05
Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.
Wie ich immer wieder sage: Klagen kann sich lohnen. Unsere Justiz ist längst nicht so feministisch durchseucht wie manche Pessimisten meinen.
Greets
Beelzebub
Übrigens, Christine und Rainer:
Gegen die Veröffentlichung der Presseerklärung im Wortlaut bestehen keine urheberrechtlichen Bedenken. Es handelt sich hier nicht um einen urheberrechtlich geschützten Zeitungsartikel, sondern um eine offizielle Erklärung, die ins Netz gestellt wurde, damit sie kopiert und weiterverbreitet wird.
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
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Georg Klawitter,
14.06.2006, 18:02
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Wolfgang A. Gogolin,
14.06.2006, 18:36
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Magnus,
14.06.2006, 19:55
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scooter,
15.06.2006, 02:11
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Nihilator,
15.06.2006, 04:08
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Nihilator,
15.06.2006, 04:08
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Nihilator,
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scooter,
15.06.2006, 02:11
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Gast,
14.06.2006, 20:03
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Magnus,
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14.06.2006, 22:30
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Beelzebub,
15.06.2006, 23:51
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Beelzebub,
15.06.2006, 23:51
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Magnus,
14.06.2006, 22:44
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Beelzebub,
15.06.2006, 02:51
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Beelzebub,
15.06.2006, 02:51
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Adam,
14.06.2006, 22:42
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Wolfgang A. Gogolin,
14.06.2006, 18:36