Kurze Antwort
Bedeutet das nicht letzten Endes die Abschaffung der Quote? Oder hat das
Urteil sonst keine Auswirkungen und werden jetzt überall dennoch weiterhin
fröhliche Umstände gefeiert bis endlich mal jemand klagt, d.h. dass immer
nur der Einzelfall entscheidet?Magnus
Gerichte betonen meist, dass sie "Einzelfälle" entscheiden. Allerdings wird sich bereits diese Entscheidung mit einiger Wahrscheinlichkeit auf künfige Auswahlentscheidungen bei Postenvergabe im öffentlichen Dienst auswirken.
Jedoch, das Grundübel ist damit nicht abgeschafft: die allgegegenwärtige Postenschacherei und das Parteibuchgemauschel bei Postenvergabe im öffentlichen Dienst. Aber das ist 1 Kapitel für sich und hat wenig mit Frauenquoten zu tun.
Es ist übrigens nicht die erste erfolgreiche Klage gegen die Quote. Schon vor mehr als 10 Jahren (ich bin in Moment zu faul, das Aktenzeichen zu suchen) entschied der Europäische Gerichtshof gegen die "starre" Quotenregelung in Bremen, nach der bei gleicher Qualifikation die Frau auf jeden Fall bevorzugt werden mußte. Nach dieser Entscheidung (das empörte Aufjaulen in Femikreisen habe ich heute noch in schönster Erinnerung) mußte eine Härtefallregelung geschaffen werden, nach der im Einzelfall von der Quote abgewichen werden kann (und muß). Hierher gehören z.B. Fälle, in denen beide zwar gleich qualifiziert sind, der Mann aber mehr "Sozialpunkte" hat, etwa wenn er unterhaltsberechtigte Verwandte hat und die Frau Single ohne Unterhaltspflichten ist.
Und die Entscheidung von Berlin bedeutet vielleicht noch nicht die Abschaffung der Quote, aber ein Schritt in diese Richtung ist sie allemal. Es gibt natürlich ein paar Wermutstropfen:
o die Entscheidung gilt nur für Beamtenstellen. Über die Besetzung von Angestelltenposten ist damit nichts gesagt. Allerdings sind die wirklich gut dotierten Spitzenjobs im öffentlichen Dienst meistens Beamtenposten.
o die Entscheidung ist nur in einem vorläufigen Verfahren getroffen worden. Bis im anschließenden Hauptsacheverfahren entschieden wird, können bei dem Arbeitstempo des Berliner Verwaltungsgerichts Jahre vergehen. Gut möglich, dass sich die beiden Kontrahenten bis dahin erfolgreich um andere Leitungsposten beworben haben und das Verfahren ohne Urteil endet. Denkbar ist weiterhin, dass das Gericht die Auswahl der Frau aus irgendeinem anderen Grunde für unwirksam ansieht. In diesem Fall wird es die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Quote höchstwahrscheinlich offenlassen.
o zwar ist die Regelung in § 7 Beamtenrechtsrahmengesetz eindeutig, allerdings steht uns eine Föderalismusreform ins Haus, nach der für Beamtenrecht zukünftig die Länder zuständig sein sollen. Bleibt abzuwarten, ob der Bund wenigstens die Kompetenz zur Rahmengesetzgebung behält.
Zusammenfassend kann man diplomatisch so sagen: die Entscheidung des VG Berlin berechtigt zu vorsichtigem Optimismus.
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
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