Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Kurze Frage

Magnus, Wednesday, 14.06.2006, 22:44 (vor 6913 Tagen) @ Beelzebub

Nach Auffassung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts war die
Auswahlentscheidung in mehrerer Hinsicht fehlerhaft. Unter Anderem hätte
der Gesichtspunkt der Frauenförderung nicht berücksichtigt werden dürfen.
Der entsprechenden Regelung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes,
wonach gleichwertig qualifizierte Frauen gegenüber männlichen Bewerbern so
lange bevorzugt befördert werden, bis der Frauenanteil 50 % beträgt, steht
nach Auffassung des Gerichts Bundesrecht entgegen.
Nach § 7 des
Beamtenrechtsrahmengesetzes seien Ernennungen allein nach Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht,
Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen,
Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen. Das Geschlecht der Bewerber
müsse daher als Hilfskriterium für Auswahlentscheidungen von vornherein
außer Acht gelassen werden.
"

Bedeutet das nicht letzten Endes die Abschaffung der Quote? Oder hat das Urteil sonst keine Auswirkungen und werden jetzt überall dennoch weiterhin fröhliche Umstände gefeiert bis endlich mal jemand klagt, d.h. dass immer nur der Einzelfall entscheidet?

Magnus


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]