Gesetz zur Reform in Familiensachen
Hier ein paar Kabinettstückchen aus einem anderen Forum:
Wie immer hat auch das mieseste Recht seine Vorteile. Beispiel:
Saust das Fallbeil nun sofort auf den Pflichtigen herab, wird ihm sehr
viel früher klar, dass er alles verloren hat. Einstweilige Anordnung
gegen den "stinkreichen Drückeberger" - Geld ist nicht da - Pfändung -
Zusammenbruch. Das überzeugt sicherlich mehr Väter davon, dass sabberndes
Brav-sein-wollen nur zum eigenen Untergang führt. Faltet Papierflieger aus
den Gerichtspapieren, füllt lieber Anträge auf Auswanderungsvisa oder
Sozialleistungen aus.Die Einführung des Verfahrenspflegers bei der letzten Reform war teuer,
sinnlos und wirklungslos. Nun beschafft man sich neue Gründe, um diesen
Mist weiter zu rechtfertigen, schliesslich braucht die Helferindustrie
Kohle. Bezahlen soll natürlich der Vater, schliesslich will der Umgang und
das Kind ist ja mittellos.Die Beschleunigung kann auch zu einer Beschleunigung des Entzuges von
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht der Väter führen (95% alleiniges
Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter, wenn ein Entzug
stattfindet). Ein Monat genügt wirklich, bevor der Richter seine
Satzbausteine abspulen kann. Die Kosten für die Antragsteller bleiben
gleich, einfacher und schneller bedeutet natürlich nicht, dass irgendetwas
für den Rechtssuchenden billiger wird.Ob Ordnungs- oder Zwangsgeld ist egal. Was nicht verhängt und vollstreckt
wird, bleibt heisse Luft. Genauergesagt eine kostenlose Image-Massnahme für
den Schrotthaufen von Familienrecht.Den kompletten Beitrag kann man hier nachlesen
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=38
Danke für diese ausgezeichnete Linksammlung!
Damit müßte dem Dümmsten klar sein: es hat sich in Sachen Unterhalt eigentlich gar nichts geändert.
Schön, daß wir es hier http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=52193 noch einmal klar vor Augen geführt kriegen: der Unterhaltssklave hat selbstverständlich auch für die Versäumnisse des Staates aufzukommen.
gesamter Thread:
- Gesetz zur Reform in Familiensachen -
Christine,
20.01.2009, 10:51
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 1) - Christine, 20.01.2009, 11:17
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 2) - Christine, 20.01.2009, 11:43
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 3) - Christine, 20.01.2009, 11:50
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 4) - Christine, 20.01.2009, 12:20
- Voraussetzungen der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs (Teil 5) - Christine, 20.01.2009, 14:33
- Gesetz zur Reform in Familiensachen - Holger, 20.01.2009, 19:22
- Gesetz zur Reform in Familiensachen - Narrowitsch, 22.01.2009, 06:01