Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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was nur der Teufel wissen konnte... (Allgemein)

Flint ⌂, Monday, 09.03.2009, 20:46 (vor 5736 Tagen) @ roger

Glückwunsch zu dieser luziden Erkenntnis. In der Tat, mal abgesehen von
der Überschrift, mehr habe ich auch nicht geschrieben. Der Rest ist
"erlebte" Historie.

Es handelt sich weder um eine Erkenntnis, noch um Luzidität. Für mein Bemerken der einzigen zwei positiven Worte in deinem völlig unnötigen und primitiven Religionskritik - Auswurfspostings war keine Erkenntnis notwendig. Ebenso wie wenn es keiner Erkenntnis bedürfe zu bemerken, daß ein Hund in den Flur geschissen hat, er sich aber mit schlechtem Gewissen verdrückt wenn jemand kommt. Das schlechte Gewissen könnte ein Indikator dafür sein, daß bei dem Hund noch nicht Hopfen und Malz verloren ist.

Luzidität trifft deshalb nicht den Punkt, weil es wiederum nicht ganz so klar ist, es so zu betrachten. Normal wäre eben gewesen, den Hund komplett zu verdammen (wenn auch nur für den Augenblick) , ich hingegen sehe noch den kleinen Rest Positives, nämlich das schlechte Gewissen.

luzid:
(lat.), 'luzid' bedeutet soviel wie 'klar' bzw. 'einleuchtend'. Das Nomen 'Luzidität' benennt somit Dinge oder Sachverhalte, die von klarer und einleuchtender Beschaffenheit sind.

Deine Bemerkung war so also für jeden leicht nachvollziehbar überflüssig.

Überflüssig war sie nicht, sonst hätte ich sie nicht gemacht. Wollte auf einen Funken Positives hinweisen. Das war alles. Ich finde das NICHT überflüssig.

Der Sinn deiner Anspielung, so es denn einen gab oder gibt, ist demnach
anderswo zu suchen. Sagen wir mal so: Warum auch sachlich bleiben, wenn man
persönlich werden kann. Nicht wahr?

Nun, hier wiedersprichst Du dir selbst. Du nanntest meinen Hinweis luzid (demnach also klar und einleuchtend) und nun nennst Du es unsachlich und persönlich.
Du irrst auch hier. Ich wollte auf garnichts anspielen. Nimm es einfach so wie es dasteht. Nick wird es verstanden haben und an ihn war die Kommunikation gerichtet.

Und noch was: Wir haben hier Religionsfreiheit.

"Die Religionsfreiheit ist eines der elementaren Grund- und Menschenrechte, die vor allem in der Freiheit eines Einzelnen bzw. einer Gruppe von Menschen besteht, seine Glaubensüberzeugung oder weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden, dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie dieser gemäß zu handeln. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit)."

Quelle

Flint

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Der Maskulist
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Familienpolitik


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