Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

Robin Hood, Tuesday, 19.05.2009, 19:30 (vor 5458 Tagen) @ Nihilator

Die Schongauerin wies Verletzungen im Brustbereich und an den Armen auf.
Da Zweifel an ihrer Darstellung aufkamen, wurde die 20-Jährige einen

Tag

später in der Rechtsmedizin München untersucht, wo man laut Anklage zu

dem

Schluss kam, dass sie sich die Verletzungen selber zugefügt haben muss.


Das waren aber nicht zufällig eingeritzte Hakenkreuze und spiegelverkehrte
SVP-Schriftzüge? :-)))

Ein Gutes hat's ja, wenn sich solche Fälle häufen und auch bekannt werden:
sie kommen lange nicht mehr so leicht mit so etwas durch wie vielleicht
noch vor 10, 15 Jahren.

Mal langsam. Das fundamentale Problem hat sich nicht geändert. Die Beweislast ist nach wie vor umgedreht d.h. der Angeklagte kann auf blosse Glaubwürdigkeit hin verurteilt werden. Wenn es eine konsequent durchzieht, dann siehts düster aus. Was ich fordere ich zweierlei: 1)Die Beweislast liegt beim Ankläger, so wie es sich für einen Rechtsstaat gehört und 2)wenn schon Glaubwürdigkeit reichen soll, dann müssen die Strafen für Falschbeschuldigung endlich drastisch erhöht werden. Bisher ist das alles theoretischer Natur. Jahrelange Haftstrafen für Falschaussagerinnen sind Fehlanzeige. Im Zweifelsfall lässt sich der Richter von einem tränenreichen Auftritt betören. Dabei können solche Dinge Existenzen zerstören, denn eine mehrmonatige U-Haft kann zum Verlust der Lebensgrundlage führen. Das ist kein Spass. Vom extremen Fall der jahrelangen Haftunterbringung gar zu schweigen. Es wäre mal interessant, eine Studie über die strafrechtlichen Folgen von falscher Beschuldigung zu lesen. Meistens ist in den Medien nur der erste Teil, wenn das vermeintliche Opfer entlarvt wurde, zu lesen. Der weniger spektakuläre Schlussteil, wenn die Lügnerin selbst abgeurteilt wird, fällt unter den Tisch.
Das Unrecht ist heute in Recht gemeisselt. Und damit wird Widerstand zur Pflicht.


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