Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

Maxx, Zürich, Wednesday, 20.05.2009, 04:11 (vor 5458 Tagen) @ Robin Hood

Mal langsam. Das fundamentale Problem hat sich nicht geändert. Die
Beweislast ist nach wie vor umgedreht d.h. der Angeklagte kann auf blosse
Glaubwürdigkeit hin verurteilt werden. Wenn es eine konsequent durchzieht,
dann siehts düster aus. Was ich fordere ich zweierlei: 1)Die Beweislast
liegt beim Ankläger, so wie es sich für einen Rechtsstaat gehört und 2)wenn
schon Glaubwürdigkeit reichen soll, dann müssen die Strafen für
Falschbeschuldigung endlich drastisch erhöht werden.

Wäre schön, geht aber leider nicht. Falschbeschuldigung wird nur als Vergehen geahndet (wenigstens in CH, glaube aber in D ist das auch so).


Maxx

--
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