Vertauschte Rollen und das paßt der ARGE auch nicht!
Hallo Conny
Bitte Conny, ich verstehe den Fall nicht.
Die drei (Vater, Mutter und Kind) bilden also eine Bedarfsgemeinschaft. Wie beschrieben wird, versorgt der Vater das Kind und den Haushalt. Nur die Mutter hat Einkommen. Das Einkommen (Selbständig, drei Beschäftigte, nur um 90000 ? Umsatz -> vermutlich nur Verlust, kein Gewinn) reicht also für die drei nicht aus. Die ARGE muss für alle drei ALG2 zahlen. Hab ich soweit alles richtig verstanden?
Dann kann die ARGE entweder
1. für die Mutter einen Job suchen, mit dem sie ihre Familie ernähren kann. Der Vater muss dann für die Versorgung des Kindes (wie bisher) zur Verfügung stehen.
2. für den Vater einen Job suchen, mit dem er seine Familie ernähren kann. Die Mutter muss dann für die Versorgung des Kindes (anders als bisher) zur Verfügung stehen.
3. den Betrieb der Mutter fördern und für niemanden einen neuen Job suchen und der Mutter und ihrer Familie ALG2 zahlen, bis der Betrieb genügend Gewinn abwirft, so dass die Mutter aus diesem Gewinn ihre Familie ernähren kann. Dies kommt natürlich nur in Frage, wenn die ARGE meint, dass der Betrieb der Mutter kurzfristig die Gewinnschwelle überschreiten wird.
So wie der Fall geschildert wird, ist 1. und 3. unzutreffend, denn die ARGE scheint für den Vater einen Job zu suchen. Klar dass die Mutter dann zur Kinderbetreuung und Versorgung des Haushalts zur Verfügung stehen muss. Dass das erst ab 14:00 Uhr verlangt wird, erscheint mir unter diesen Bedingungen sehr großzügig.
Was ich aber nicht verstehe: Weshalb lehnt die ARGE 1. ab?
Zu 3.: Dass ist hier schwer zu beurteilen, die Arge scheint nicht an die Möglichkeit eines zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs des Reiseunternehmens der Mutter zu glauben.
Aber warum verfolgt die ARGE nicht Möglichkeit 1? Unter den gegebenen Bedingungen (der Vater versorgt Kind und Haushalt) sollte sie doch versuchen der Mutter ein auskömmliches Einkommen zu verschaffen? Die Möglichkeit 2. (dem Vater einen Fulltime-Job zu verschaffen), die hier von der ARGE verfolgt wird, ist doch bei der einvernehmlich erfolgten Aufteilung der Familienaufgaben gar nicht gegeben?
Viele Grüße,
Andi
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Conny,
31.07.2006, 00:53
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31.07.2006, 02:56
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Martin Behrsing,
31.07.2006, 04:21
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31.07.2006, 09:51
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31.07.2006, 11:02
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Garfield,
31.07.2006, 14:08
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