Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vertauschte Rollen und das paßt der ARGE auch nicht!

Martin Behrsing ⌂ @, bonn, Monday, 31.07.2006, 04:21 (vor 6952 Tagen) @ Andi

Hallo Conny

Bitte Conny, ich verstehe den Fall nicht.

Das Einkommen (Selbständig, drei Beschäftigte,
nur um 90000 ? Umsatz -> vermutlich nur Verlust, kein Gewinn) reicht also
für die drei nicht aus. Die ARGE muss für alle drei ALG2 zahlen. Hab ich
soweit alles richtig verstanden?

Es entsteht nicht nur Verlust. Immerhin erwirtschaftet der Betrieb 2 Vollzeitkräfte. Nur durch die Zwangsbedarfsgemeinschaft entsteht ein Bedarf, da die Arbeitslosigkeit des Fruendes nicht ganz ausreicht


Dann kann die ARGE entweder
1. für die Mutter einen Job suchen, mit dem sie ihre Familie ernähren
kann. Der Vater muss dann für die Versorgung des Kindes (wie bisher) zur
Verfügung stehen.

Es ist jetzt schon absehbar das der Betrieb über kruze Zeit genügend Gewinn abwerfen wird.

2. für den Vater einen Job suchen, mit dem er seine Familie ernähren kann.
Die Mutter muss dann für die Versorgung des Kindes (anders als bisher) zur
Verfügung stehen.

Die Mutter hat im Betrieb die besseren Chancen.


So wie der Fall geschildert wird, ist 1. und 3. unzutreffend, denn die
ARGE scheint für den Vater einen Job zu suchen. Klar dass die Mutter dann
zur Kinderbetreuung und Versorgung des Haushalts zur Verfügung stehen
muss. Dass das erst ab 14:00 Uhr verlangt wird, erscheint mir unter diesen
Bedingungen sehr großzügig.

Dies ist überhaupt nicht großzügig, da der Vater nie das Einkommen der Mutter erzielen wird und er sich um die Erziehung der Kinder kümmern will. Dies einfach nur frauenfeindlich. Übrigens ein Resultat des unsinnigen Hartz-IV-Gesetzgebung. Überhaupt zeichnet sich die ARGE Bonn immer wieder aus, dass sie jede selbstständige Tätigkeit zu Nichte machen will

Gruß Martin Behrsing
ErwerbslosenForum Deutschland


Was ich aber nicht verstehe: Weshalb lehnt die ARGE 1. ab?

Zu 3.: Dass ist hier schwer zu beurteilen, die Arge scheint nicht an die
Möglichkeit eines zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs des
Reiseunternehmens der Mutter zu glauben.

Aber warum verfolgt die ARGE nicht Möglichkeit 1? Unter den gegebenen
Bedingungen (der Vater versorgt Kind und Haushalt) sollte sie doch
versuchen der Mutter ein auskömmliches Einkommen zu verschaffen? Die
Möglichkeit 2. (dem Vater einen Fulltime-Job zu verschaffen), die hier von
der ARGE verfolgt wird, ist doch bei der einvernehmlich erfolgten
Aufteilung der Familienaufgaben gar nicht gegeben?

Viele Grüße,
Andi


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