Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wer kennt die nicht?

Beelzebub, Saturday, 20.05.2006, 02:25 (vor 6769 Tagen) @ Querdenker

Nenne mir eine bekanntere Mainstream Feministin, die wirklich
Gleichberechtigung UND nicht den Mann für irgendwie schlechter hält als
die Frau.

Kennst du Cleo?


Die ist doch für ihre sexistischen Äusserungen bekannt.

Nicht nur das. Guck dir an, wie sie in ihrem Forum nach Lust & Laune ihre Machtgelüste auslebt. Ein wahrer Segen, dass ihr Wirken auf's virtuelle beschränkt ist. Sollte sie jemals reale Macht bekommen*, so würde dies in kürzester Zeit zum ersten Anwendungsfall des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz** in der Geschichte der BRD.

Beelzebub


*Diese Vorstellung mag ausgesprochen unwahrscheinlich, ja lächerlich sein, aber es wäre nicht der erste Fall in der deutschen Geschichte, dass eine gescheiterte Existenz aus der Gosse zu höchster politischer Macht gelangt.

** Art. 20 GG lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


**************************************


Übrigens, Cleo, auch wenn dir der Unterschied kaum zu vermitteln sein dürfte: das Grundgesetz ist keine Schlagzeile der BLÖD-Zeitung und enthält keine Ausrufezeichen.

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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