Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Frage an Klausz

Scipio Africanus, St.Gallen, Saturday, 20.05.2006, 15:24 (vor 6766 Tagen) @ Klaus_z

Hallo

Immer wieder betonst Du in Deinen Beiträgen, man könne nicht
"gleichberechtigen, was ungleich ist". Diese Logik geht mir nicht

ein.


Eine "Gleichberechtigung" setzt ein "Recht" voraus. Das "Recht" ist

aber

nichts Fundamentales. "Das "Recht" ist genau so ein menschliches
Konstrukt, wie die "Moral". Eigentlich ist es das Gleiche. Sie

mutieren

je

nach Zeit, Lage und Stimmung der Menschen.

Der "Gleichberechtigung" fehlt das Fundament. Die schlausten Gedanken

sind

zum Scheitern verurteilt, wenn sie auf falschen Axiomen basieren.

Rainer


Was wäre denn die Alternative ? Da nun ohne Zweifel keine zwei Menschen
gleich sind, und deshalb - so wird hier argumentiert - nicht gleiches
Recht angewandt werden kann, frage ich mich, nach welchen Grundsätzen

denn

ein Recht verfasst werden sollte.


Vor dem Staat gleich!
Aber nicht in der GEsellschaft gleich - ein großer Unterschied!

Vor dem Staat gleich, also vor dem Gesetz gleich. Nun, dann sind wir hier einer Meinung. Und in der Gesellschaft gleich, d.h dass Frauen und Männer die gleichen Aufgaben in gleichem Umfang wahrnehmen müssen? Das wäre eben die totale Gleichstellung, gegen die ich mich schon hundertmal ausgesprochen habe.


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