"relatives Diskriminierungsverbot"
Dieses mir bisher unbekannte Wortungetüm, eine weitere Kandidatin für die "Unwörtin des Jahres", habe ich gleich mal gegoogelt und bin auf das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gestoßen: Tatsächlich sagt das Gericht, daß Art. 3 (3) kein absolutes Diskriminierungsgebot beinhaltet. Es sagt aber auch ausdrücklich, daß an etwaige Ausnahmen "strenge Regeln" anzulegen sind und spricht explizit von frauenspezifischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.
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Tom,
30.10.2009, 17:39
- "relatives Diskriminierungsverbot" - Tom, 30.10.2009, 17:49
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Manhood,
30.10.2009, 18:08
- Zur Dialektik von Gleichheits- und Differenzfeminismus - Mus Lim, 01.11.2009, 14:53
- "relatives Diskriminierungsverbot" - Holger, 31.10.2009, 07:50