Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zur Dialektik von Gleichheits- und Differenzfeminismus

Mus Lim ⌂, Sunday, 01.11.2009, 14:53 (vor 5902 Tagen) @ Manhood

Die Antwort des Mitglieds des Bundestages ist ein mustergültiges Beispiel für eine weitverbreitete Denkweise in der deutschen Politikerkaste, die immer wenn es opportun ist die Gleichbehandlung der Frau mit dem Mann einfordert und wenn dies nicht opportun ist, dann das Gegenteil behauptet und die Ungleichbehandlung der Frau (zu ihrem Gunsten) verteidigt.

Wenn nicht definiert wird, was erlaubt oder geboten ist, ist natürlich alles erlaubt oder geboten oder auch nicht. Das heißt nichts anderes als: „Wenn wir sagen, es ist erlaubt oder geboten, dann ist es erlaubt oder geboten, ansonsten nicht.“ Das entspricht eher monarchistischer Willkür denn demokratischer Rechtsstaatlichkeit. Demnach kann willkürlich bestimmt werden, was erlaubt und geboten ist. Nach dem Willen der herrschenden Politclique soll Frauenprivilegierung und Männerdiskriminierung erlaubt und geboten sein. Nicht erlaubt und geboten hingegen sind Frauendiskriminierung und Männerprivilegierung.[1]

Diese bis in höchste Machtkreise vertretene Denkart ist es, welche Trennungsväter nicht begreifen, die erfolglos um Sorgerecht und Umgangsrechte vor bundesdeutschen Gerichten kämpfen. Sie können diesen Kampf niemals gewinnen und werden von einer Justiz, sekundiert durch die herrschenden Politik, an dem Nasenring (der Nasenring ist die vage Hoffnung, vielleicht doch wieder eine Kontaktaufnahme bzw. eine Ausweitung des Umgangsrechts zu erreichen) durch die Manege geführt. Männer, besonders wenn sie Väter sind, sollten nicht auf den Rechtsstaat oder auf die höhere Gerechtigkeit höherer Instanzen hoffen.[2] Es gibt für sie keine Gerechtigkeit und es gibt für ihr Problem keine Lösung, weil das System in Deutschland so will. Das System macht allenfalls Scheinzugeständnisse wie im Unterhaltsrecht. Da wird Männern die Hoffnung gemacht, dass sie nicht auf ewig der Zahlsklave des Systems ist, dass wäre ja schlecht für die Motivation der Leistungsträger, und es wird von Eigenverantwortung der Frau nach der Scheidung gesprochen und Begrenzung von Unterhaltsansprüchen gesprochen. Aber die JuristInnen haben genügend Ausnahmeregelungen in der Hinterhand, die sie nutzen werden, um Männer eben doch nicht aus ihrer Zahlknechtschaft zu entlassen.[3]


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[1] WGvdL-Forum: „Relatives Diskriminierungsverbot“

[2] Als Beispiel für den Kampf eines Vaters durch die Instanzen siehe den Fall Adler.

[3] Die Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, Isabelle Götz, macht aus ihre Handlungsmaxime keinen Hehl in der Sendung Kontrovers: Wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?, Deutschlandradio am 23. März 2009 (besonders 13:50 - 14:50 Min., 21:30 - 22.30 Min.)

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