"relatives Diskriminierungsverbot"
"Zunächst solche Ungleichbehandlungen, "wenn im Hinblick auf die objektiv-biologischen oder funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses eine besondere Regelung erlaubt oder sogar geboten ist".
"Ferner ist die Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber auch dann zulässig, wenn er einen sozialstaatlich motivierten typisierenden Ausgleich von Nachteilen anordnet, die ihrerseits auch auf biologische Unterschiede zurückgehen" (Kompensationsprinzip)."
Der Trottel hält das für überzeugend! Das ist der idiotischste Juristenblödsprech, den ich je gelesen habe. Hülsen über Hülsen, wichtigtuerisch verpackt! Reines Tarngeschwätz! Wenn ich jeweils mit einem solchen Mist vor Gericht auftreten würde....
Nachweis:
"eine besondere Regelung erlaubt oder sogar geboten ist"
Ohne zu definieren, was erlaubt oder geboten ist, ist natürlich alles erlaubt oder geboten oder auch nicht. Das heisst nichts anderes als: "Wenn wir sagen, es ist erlaubt oder geboten, dann ist es erlaubt oder geboten, ansonsten nicht." Daher auch die Willkürpraktikabilität dieser Aussage. Es kann willkürlich bestimmt werden, was erlaubt und geboten ist. Erlaubt und geboten sind nun konkret Frauenprivilegierung und Männerdiskriminierung. Nicht erlaubt und geboten sind Frauendiskriminierung und Männerprivilegierung. Weil die Politkasper das so wollen.
"....einen sozialstaatlich motivierten typisierenden Ausgleich von Nachteilen..."
Sozialstaatlich motiviert heisst nichts anderes, als politisch motiviert. Die Politik macht Sozialstaat. Recht bedeutet aber gerade, dass der Bürger Rechte hat und die Politik(er) diese Rechte unbedingt zu respektieren haben!
".....durch den Gesetzgeber auch dann zulässig, wenn er.....anordnet"
Das ist der Hammer!!!! Was heisst messerschaf und unmissverständlich: "Was die Politik anordnet, ist zulässig! Basta!"
Grüsse
Manhood
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Tom,
30.10.2009, 17:39
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Manhood,
30.10.2009, 18:08
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