Was hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich entschieden? (Familie)
Wie zugeklebt die Gehirnwindungen schon bei vielen durch die unablässige Gleichheits-Gleichstellungs-Propaganga zeigt unter anderem ein Kommentar auf dem VerfassungsBlog:
"Eigentlich ist es doch ganz einfach, zu erklären, was heute in Karlsruhe passiert ist: Adoptivkind und Adoptiveltern dürfen nicht ungleich behandelt werden je nach dem, ob die Adoptiveltern gleich- oder verschiedengeschlechtlich miteinander verheiratet sind. Das hat der Erste Senat heute beschieden, und zwar zur Überraschung von absolut niemandem."
Entschieden hat das Bundesverfassungsgericht nämlich was ganz anderes:
"Die Kinder schwuler Väter und lesbischer Mütter dürfen anders behandelt werden als die Schwulen und Lesben selbst. Die haben nämlich (zumindest bisher) alle ausnahmslos Männer als Väter und Frauen als Mütter. Das, was also für die Schwulen und Lesben selbst galt, so für die kinder, die sie zu adoptieren wünschen, nicht mehr gelten."
So wird ein Schuh draus!
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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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- "Nur die Liebe zählt" -
Newman,
19.02.2013, 15:42
- Lesbenkonkubinate brechen eher auseinander -
knn,
19.02.2013, 16:37
- Lesben und Schwule eine höhere Trennungsrate - Mus Lim, 19.02.2013, 19:54
- "Behütete Verhältnisse" - Referatsleiter 408, 19.02.2013, 17:12
- "Die Justiz ist eine Hure der Politik!" - Mus Lim, 19.02.2013, 19:51
- Was hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich entschieden? - Mus Lim, 19.02.2013, 20:16
- Lesbenkonkubinate brechen eher auseinander -
knn,
19.02.2013, 16:37