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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Wahlanfechtung wegen Frauenstatut der Grünen (Allgemein)

Iker, Tuesday, 07.01.2020, 20:41 (vor 1792 Tagen)

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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
da gegenwärtig in mehreren Bundesländern die gesetzliche Pflicht zur geschlechterparitätischen Besetzung von Wahllisten , könnte die in zwei Wochen stattfindende Gerichtsverhandlung am 21.Januar 2020 beim Trierer Verwaltungsgericht von besonderem Interesse für Sie sein. Gegenstand der für 11.30 Uhr im Sitzungssaal I angesetzten mündlichen Verhandlung ist die Anfechtung der Trierer Stadtratswahl vom 26.Mai 2019, Aktenzeichen 7 K 4562/19.TR. Insbesondere geht es um die juristische Bewertung der Anwendung des sog. Frauenstatuts bei der Aufstellungsversammlung für den städtischen Wahlvorschlag von Bündnis / Die Grünen am 9.Februar 2019. Schließlich muss der verfassungsrechtliche Grundsatz der Freiheit der Wahl auch bei Aufstellungsversammlungen von Parteien strengstens eingehalten werden. Laut des in der grünen Bundessatzung verankerten Frauenstatuts dürfen Männer für den Spitzenplatz und alle weiteren ungeraden Plätze von Wahllisten nicht kanddieren, während Frauen für alle Listenplätze kandidieren dürfen.
Quelle: https://cms.gruene.de/uploads/documents/191121-Frauenstatut.pdf
 
Da die Grünen gerne Zivilcourage einfordern, hat der Kläger sämtliche 42 Kandidatinnen und Kandidaten des grünen Wahlvorschlages persönlich angeschrieben und über den Gerichtstermin in Kenntnis gesetzt.
Weiterhin greift die Klage die Publikation und Verteilung kommunalpolitischer Stellungnahmen ausgesuchter politischer Bewerber und Gruppierungen im Vorfeld der Wahl, sowie die fehlende Pflichtkennzeichnung der städtischen Rathaus-Zeitung als Amtsblatt an. Auch die flächendeckende Verteilung einer AfD-Fraktionszeitung in der geschützten Vorwahlzeit wird in Frage gestellt.
Folglich verstehe ich meine Wahlklage als rechtspolitische Intervention zur Verteidigung demokratischer Grundrechte auf kommunaler Ebene.
 
Verfahrensgegner ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Stadt Trier wurde vom Verwaltungsgericht beigeladen.
 
Vielleicht können Sie oder eine Vertrauensperson den Termin wahrnehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihen auch unter der Telefonnumer 0176/21236413 gerne zur Verfügung.
 
Mit den besten Wünschen zum neuen Jahr
 
Safet Babic
Politologe, M.A.

Siehe auch Rassenstatut
https://wgvdl.com/rassenstatut

Die Grünen haben deshalb sogar Strafanzeige gestellt
https://wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=13068
https://wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=13990

Iker


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