Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Und das Schlimmste für das Gericht und die dann festgestellt (verfassungs-)rechtswidrig handelnden Grünen (Allgemein)

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 17.01.2020, 09:37 (vor 1573 Tagen) @ Iker

, wenn er nicht nur im Recht wäre, sondern quasi zwangsweise auch noch Recht bekommen würde... und erst, wenn er Recht hätte und nicht Recht bekommen würde .... Und die ach so verfassungsmäßigen Medien das Verfahren weiter totschweigen.

Man schon jetzt gespannt sein. Um aus der Nummer "rauszukommen" bedarf es schon einiger rabulistischer Klimmzüge....

Der schlimmste (verfassungs-)rechtliche GAU seitdem die SPD (!) in NRW (!) doch allen Ernstes bei Stellenbesetzungen Frauenbevorzugen wollte, auch wenn sie eine geringere Qualifikation als ein männlicher Bewerber mitbringen sollte.
DAS wurde ja noch rechtszeitig durch der7die/das Wähler (m/w/div) gestoppt. Die F.D.P. hatte seinerzeit vor den Wahlen Verfassungsklage angekündigt.

Man müßte mal eine datenbank anlegen, wie viele Gesetze (inkl. Haushaltsges) "sehenden Auges" (gg die Ausarbeitungen des jew wissenschftl Dienstes des BTAG bwz. LTAGe) beschlossen wurden, um DANN erst von den LandesVERFGen- bzw. vom BVERFG später einkassiert zu werden.

Man versteht einfach nicht, warum die angeblich verfasungstreuen GRÜNEN, die endlich arriviert zu sein scheinen, diese offene Flanke zum Blamage bis auf die Knochen ausgerechnet durch einen NPD-Mann gelassen haben ... .

Was den zweiten Teil der Klage angeht, ist es nicht weniger spooky, dass auf diese Weise an den ebenfalls aus Trier stammenden Christoph Böhr (CD) in einem Loop erinnert wird.

https://www.sueddeutsche.de/politik/illegale-parteienfinanzierung-in-rheinland-pfalz-bgh-hebt-urteil-gegen-cdu-landeschef-boehr-teilweise-auf-1.2262766

BGH akzeptiert Revision der Staatsanwaltschaft

Der Untreue-Prozess gegen den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden Christoph Böhr muss zum Teil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies zwar Böhrs Revision laut einer Mitteilung zurück und stufte dessen Verurteilung wegen Untreue als rechtskräftig ein. Zugleich akzeptierte der BGH aber die Revision der Staatsanwaltschaft. Damit verwies das Karlsruher Gericht die Sache zu einer neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Mainz zurück.

Die dortigen Richter hatten Böhr Ende 2013 vom Vorwurf des versuchten Betruges mit falschen Angaben beim Landesrechnungshof freigesprochen. Diese Entscheidung beanstandete die Staatsanwaltschaft in ihrer Revision laut BGH zu Recht. Böhrs Anwalt kündigte eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die BGH-Entscheidung an.

Es ist schon kurios, wie sich TRIER nach Karl-Marx-Jahr und Zentralstelle zur Bearbeitung der Pädophilie in der kath. Priesterschaft bei Bischof Dr. Stefan Ackermann unebdingt dauernd in die Schlagzeilen drängt ...


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