Das Unrecht der Masseneinwanderung (Recht)
Karl A. Schachtschneider
4. November 2017
Das Unrecht der Masseneinwanderung
Die Masseneinwanderung seit einigen Jahren, mit vorläufigem Hohepunkt 2015, die ein wenig eingedämmt, aber keinesfalls beendet ist und sich wieder verstärken wird, weil die Politik von Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht nicht erwarten läßt, sie zu unterbinden, vollzieht sich entgegen dem Recht mittels des Grundrechts auf Asylrecht, des subsidiären internationalen Schutzes und vor allem des internationalen Flüchtlingsschutzes. Keine der Rechtsgrundlagen gibt den Zuwanderern, die meist unterschiedslos Flüchtlinge genannt werden, ein Recht nach Deutschland einzureisen und sich in Deutschland aufzuhalten. Diese Masseneinwanderung wird mit einem rechtsfernen humanitären Moralismus zu legitimieren versucht, der Deutschland, auch zu Lasten der Europäischen Union, faktisch zu einem Einwanderungsland macht. Auch die Politik der Integration der Fremden, deren illegaler Aufenthalt in Deutschland geduldet wird, entspricht nicht der Rechtslage. Die Wirkung der Massenzuwanderung überwiegend von muslimischen jungen Männern ist die existentielle Veränderung der Bevölkerung Deutschlands. Sie beendet die für ein freiheitliches Gemeinwesen notwendige Homogenität der Bürgerschaft. Das weiß jeder und wer das weiß und diese Entwicklung fördert oder nichts dagegen tut, will diese Veränderung, handelt also vorsätzlich gegen das Verfassungsprinzip des Deutschen und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das legt die Vermutung nahe, daß die Massenaufnahme der Fremden einem Plan einer ebenso internationalistischen wie egalitaristischen One-World-Politik folgt, der die Nationen und Staaten auflöst und die Menschen in eine civitas maxima mit globaler Freizügigkeit oder, wie das Jost Bauch sagt, einem neuen Nomadentum in Richtung der bisherigen Wohlfahrtsstaaten führt. Die global governance der Herrschaftsklasse wird nicht freiheitlich, nicht demokratisch, nicht rechtsstaatlich, nicht sozial sein. Dafür gehen mit der Entgrenzung der Lebensverhältnisse alle Voraussetzungen verloren. Wer der Entwicklung gleichgültig gegenübersteht, beweist eine dekadente Haltung, die schon andere große Kulturen zerstört hat.
Der folgende Auszug aus meiner Verfassungsbeschwerde gegen diese Politik vom 30. Januar 2016, die das Bundesverfassungsgericht ohne jede Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hat, erläutert die Rechtslage. Die Grundrechtsverletzungen durch die Politik der Massenzuwanderung, insbesondere die Verletzungen der Souveränität der Deutschen und der Identität der Verfassung der Deutschen, sind in der Verfassungsbeschwerde vorgetragen. Ich verweise auf die verschiedenen Online-Veröffentlichungen der Beschwerde, insbesondere meine Homepage: KASchachtschneider.de.
https://www.kaschachtschneider.de/das-unrecht-der-masseneinwanderung/
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- StGB: § 105 Nötigung von Verfassungsorganen -
Christine,
07.02.2020, 09:57
- Dazu auch: § 92 StGB - Don Camillo, 07.02.2020, 12:30
- Das Unrecht der Masseneinwanderung - Ausschussquotenmann, 07.02.2020, 22:28