Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafbefehl gegen Lentze: Revisions-Begründung der StA. - Meine Haltung hierzu. (Recht)

trel, Sunday, 23.02.2020, 18:30 (vor 1735 Tagen)

Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft noch am selben Tag Revision eingelegt. Vor einigen Tagen habe ich die Revisions-Begründung erhalten. Wörtlich wiedergeben darf ich sie nicht; daraus zitieren soll ich auch nicht; also gebe ich die drei Argumente - mehr sind es nicht - mit eigenen Worten wieder.

1.

Geschlechtlich definierte "Teile der Bevölkerung" seien, so die Staatsanwaltschaft, deswegen nicht im Gesetz aufgeführt, weil der Begriff "Teile der Bevölkerung" ohnehin alle Bevölkerungsteile umfasse, die den Anforderungen der Abgrenzbarkeit und Unterscheidbarkeit genügen.

Ich meine dazu: Wenn Obiges zuträfe, dann hätte es nicht der im Gesetzestext tatsächlich vorkommenden Aufzählung bestimmter Teile bedurft, nämlich genau derjenigen Teile, die sich durch ihre Nation, Rasse, Religion oder ethnische Herkunft definieren. Der Zusatz "[und] gegen Teile der Bevölkerung" gilt offenbar den unzähligen denkbaren Gruppen, denen nur eine marginale oder temporäre Bedeutung zukommt. Denkbar wären z.B. "die Veganer" oder "die Klimaschützer". Dagegen ist die Geschlechtszugehörigkeit eine kardinale, mindestens ebenso identitätsstiftende Eigenschaft wie etwa die Rasse oder ethnische herkunft. Sie hätte, so besehen, in der Aufzählung vorkommen müssen, vielleicht sogar gleich an erster Stelle.

Daß sie tatsächlich aber im Gesetzestext nicht vorkommt, kann nur am Fehlen einer besonderen Schutzbedürftigkeit liegen. Der Geschlechtstatbestand garantiert nämlich unsere Fortpflanzung, und für Frauen trifft das eher noch mehr zu als für Männer. (Ein Mann kann jeden Tag Kinder zeugen, eine Frau aber nur wenige in ihrem Leben gebären.) Die Ausrottung der Frauen oder auch nur ihre nennenswerte Reduzierung ist also ein absurder Gedanke.

Vor Allem aber genießen Frauen, mehr als jeder andere Teil der Bevölkerung, den Schutz der psychologischen Barriere. Diese begründet sich auf eine Ur-Erfahrung, nämlich in der emotionalen Bindung, die jeder Mensch zu Anfang seines Lebens an seine Mutter erfahren und entwickelt hat. Die Notwendigkeit des friedliche Zusammenlebens ohne Angst vor Angriffen und Ausgrenzung, welches die Staatsanwaltschaft des Weiteren aufführt, ist allein durch besagte Ur-Erfahrung schon garantiert. Dies ist der Grund, warum der Gesetzestext zwar die Merkmale Nation, Rasse, Religion und ethnische Herkunft aufführt, nicht aber das weibliche Geschlecht. Man kann Frauen nicht "ausgrenzen", ohne sich selbst infrage zu stellen. Feminismuskritik ist nicht gleichbedeutend mit Haß auf Frauen, ähnlich wie Sozialismuskritik nicht gleichbedeutend ist mit Haß auf Lohnarbeiter.

2.

Des Weiteren beruft sich die Staatsanwaltschaft auf das BGH-Verfahren 3 StR 602/14. Der BGH hatte darin ausgeführt, daß der Begriff "Ausländerhuren" in einem bestimmten Liedtext der Gruppe "Kraftschlag" nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle, weil nicht eindeutig herzuleiten sei, welche abgrenzbare Gruppe von Frauen konkret gemeint sei. - Daraus zieht die Staatsanwaltschaft den Schluß, daß Frauen nicht per se als "Teil der Bevölkerung" ausscheiden, vielmehr als ein solcher im Sinne des Gesetzes gefaßt werden könnten.

Ich meine dazu: Hier liegt ein Logik-Fehler vor. Wäre das Gericht der Meinung gewesen, daß Frauen grundsätzlich einen "Teil der Bevölkerung" i.S.d.G. bildeten, dann hätte es sich gar nicht erst mit der Frage befaßt, welche abgrenzbare Gruppe von Frauen denn nun gemeint sei. Es hätte genügt, festzustellen, daß Frauen beschimpft worden seien. Der logisch richtige Umkehrschluß lautet also: Gerade weil das Gericht es anders sieht, sah es sich zur (zuletzt erfolglosen) Bemühung gezwungen, die Gruppe "Frauen" einzugrenzen. Die Beschimpfung stand fest, nicht aber die Gruppe der Gemeinten. Weiblichkeit allein genügt nicht.

3.

Zuletzt erklärt die Staatsanwaltschaft, daß die von ihr vertretene Rechtsauffassung sich auch in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Spanien wiederfände.

Ich meine dazu: Obige Erklärung ist vage und erläuterungsbedürftig. Das Mindeste wäre wohl, entsprechende Gesetze oder Urteile zu benennen und zugänglich zu machen. Darüber hinaus stellt sich natürlich die Frage, inwieweit ausländische Rechtsauffassungen für uns maßgebend sind, selbst wenn sie nicht der Scharia zuzuordnen sind.

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Soweit meine Haltung zu Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft.

Wie ich aber früher schon angemerkt habe, wäre ich gar nicht unglücklich mit einer Entscheidung, welche den Begriff "Teile der Bevölkerung" um das Kriterium der geschlechtlichen Zugehörigkeit erweitert. Denn dann müßte auch die Beschimpfung der Männer als Kollektiv zum Straftatbestand erklärt werden. Und das wiederum müßte, wenn es gerecht zuginge, eine Prozeßlawine zur Folge haben.

Ja, wenn es gerecht zuginge, wie gesagt. Es müßte Gleichberechtigung herrschen; die haben wir aber nicht. Dabei geht die Ungleichbehandlung vor dem Gesetz auschließlich zulasten von Männern. Zitat Thomas Fischer (ehemaliger Verfassungsrichter und Autor eines Kommentars zum Strafrecht:

Ein Gefangener, dem man bei "verschärfter Befragung" einen Hoden zerquetscht oder in die Eichel schneidet, dürfte zu Recht empört sein, dass der deutsche Gesetzgeber seinen Fall nicht als "Genitalverstümmelung" erfasst und daher wesentlich geringer bestraft als das (sog. "milde") Entfernen der Klitorisvorhaut ohne weitere Folgen.

Und auch hier will er

noch einmal auf die skandalöse Tatsache hinweisen, dass das Verstümmeln weiblicher Genitalien (in § 226a StGB) mit einer (besonders) hohen Strafe bedroht ist (aber faktisch nicht verfolgt wird), das Verstümmeln männlicher Genitalien (das ja nicht nur Beschneidung sein muss) aber nicht.

Was hat das also mit Gleichberechtigung zu tun? Nun, es hat schon etwas damit zu tun, allerdings mit einer Spielart, das ist die kompensatorische Gleichberechtigung.

Diese kompensatorische Gleichberechtigung ist kein offizielles Rechts-Dogma; vielmehr existiert sie als feministische Grundstimmung. Mir hat sie sich oft in persönlichen Gesprächen offenbart. In klare Worte gefaßt, artikuliert sie sich z.B. so:

Ihr Männer habt uns Jahrtausende lang unterdrückt und eine entsprechende Schuld auf euch geladen. Ihr habt euch nicht zu beklagen, wenn ihr jetzt auch mal ungerecht behandelt werdet.

Dieses "auch mal" ist weitgehend unbestimmt; es kann durchaus auch "für die nächsten Jahrtausende" bedeuten.

Offiziell, wie gesagt, existiert dieser Kompensations-Forderung nicht. Sie kommt meines Erachtens aber versteckt etwa in einem so merkwürdigen Satz vor, wie er in Art. 3 GG eingeführt worden ist:

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Meines Erachtens gehört dieser Satz eher in ein Parteiprogramm; im Grundgesetz wirkt er merkwürdig deplatziert. Was ist denn die "tatsächliche" Durchsetzung der Gleichberechtigung"? Gibt es noch eine andere? Und Nachteile - für wen oder was?

Nun, mit "tatsächlicher" Gleichberechtigung kann nur die kompensatorische Gleichberechtigung gemeint sein, und die Nachteile, die der Staat beseitigen soll, sind natürlich nur die von Frauen, welche noch nicht in den Genuß einer Kompensation für über Jahrtausende währendes Unrecht gekommen sind.

Wer behauptet, daß ich hiermit etwas erfunden habe, der möchte doch bitte als Gedankenexperiment irgendein anderes Gesetz mit einem entsprechenden Zusatz versehen, etwa: "Zensur findet nicht statt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung von Redefreiheit." Oder, noch besser: "Folter findet nicht statt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung des Folterverbots." Was könnte das bedeuten? Wahrscheinlich dieses: Natürlich sind wir gegen Zensur und Folter, aber was unter Zensur und was Folter zu verstehen ist, das zu definieren überlaßt ihr bitte dem Staat. Wir bekämpfen nur Intoleranz, und wenn es sein muß, auch mit etwas härteren Mitteln. -

In einem idealen Staate können diese Dinge angstfrei diskutiert werden. Ein Forum, welches hierfür vorgesehen ist, so wie dieses hier, würde subventioniert und nicht supprimiert.

Bis zum nächsten Termin wird es noch Monate dauern. Bis dahin werden wir wohl noch ausgiebig mit der Klimahysterie und dem Corona-Virus beschäftigt werden. Es gibt also keinen Grund zur Aufregung. ;-)

trel

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