Strafbefehl gegen Lentze: Revisions-Begründung der StA. - Meine Haltung hierzu. (Recht)
Wörtlich wiedergeben darf ich sie nicht
Warum nicht? Der betreffende Paragraph ist ein Amtsdelikt. Das heißt, ein Staatsanwalt oder ein anderer Beamter in der Staatsanwaltschaft würde sich strafbar machen, wenn er Dokumente veröffentlicht.
Schutzzweck ist der Schutz des Angeklagten, davor, daß Details aus seinem Verfahren vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangen.
Als Angeklagter selbst kannst Du über die Dir zugestellten Dokumente frei verfügen.
3.
Zuletzt erklärt die Staatsanwaltschaft, daß die von ihr vertretene Rechtsauffassung sich auch in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Spanien wiederfände.
Das ist der lächerlichste Punkt überhaupt. In Deutschland gilt deutsches Recht.
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trel,
23.02.2020, 18:30
- Hinweis - Alfonso, 23.02.2020, 19:36
- Strafbefehl gegen Lentze: Revisions-Begründung der StA. - Meine Haltung hierzu. - Don Camillo, 23.02.2020, 19:38
- Strafbefehl gegen Lentze: Revisions-Begründung der StA. - Meine Haltung hierzu. - Ausschussquotenmann, 23.02.2020, 22:44
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Ingo,
24.02.2020, 03:17
- Strafbefehl gegen Lentze: Revisions-Begründung der StA. - Meine Haltung hierzu. - Ausschussquotenmann, 24.02.2020, 10:44
- die würden mal besser hier zum "Rechten" schauen - JSM, 24.02.2020, 17:50
- Wenn sich zwei Streiten, freu' ich mich als dritter ... tataaaaaaaaaa - tutnichtszursache, 24.02.2020, 21:46
- Eine Korrektur - trel, 27.02.2020, 20:24