Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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nicht vergleichbar (Recht)

adler @, Kurpfalz, Friday, 22.02.2013, 03:06 (vor 4083 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Hat nicht auch das LAG Mainz dieses Urteil gefällt, nach dem Frauen gegenüber Schwerbehinderten vorteilhaftere Parkplätze eingeräumt werden dürfen?

Das stimmt zwar,
http://femokratie.com/frauenparkplaetze-trotz-begleitschutz-zulaessig/11-2011/

ist aber nicht vergleichbar. In diesem Falle kann gar kein anderes Urteil erfolgen.

Der Kläger habe seine Aufklärungspflicht verletzt, da er die Patientin nicht über die Anwesenheit des 90-Jährigen informiert und ihr Einverständnis eingeholt hatte.

Auch die Würde der Patienten sei „gravierend missachtet“ worden, so das LAG in seinem Urteil vom 06.12.2012. Zumindest zeitweise seien Brust und Schambereich entblößt gewesen. Der Schutz der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gebiete es aber, dass während einer OP nur Personen anwesend sind, die an der Durchführung der Operation auch beteiligt sind. Auch habe der Kläger mit dem Mitbringen seines Vaters gegen Hygienevorschriften verstoßen, da jede weitere Person im OP-Saal die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern erhöht.

Wir sollten schon die Kirche im Dorf lassen. Ein OP-Saal ist kein Marktplatz!

Gruß
adler

--
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