Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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nicht vergleichbar (Recht)

Sigmundus Alkus, Friday, 22.02.2013, 12:56 (vor 4083 Tagen) @ adler

Das stimmt zwar, ist aber nicht vergleichbar.

Das ist richtig, es wirft aber trotzdem ein bestimmtes Licht auf die Entscheidung.

In diesem Falle kann gar kein anderes Urteil erfolgen.

Doch, diese Entscheidung könnte so aussehen, dass zunächst eine Abmahnung erforderlich ist. Nach meiner bisherigen Erfahrung mit Ärzten wird mit Persönlichkeitsschutz und Menschenwürde generell (nicht nur bei dem häufig genannten Beispiel der Musterung)sehr nachlässig umgegangen. Auch in dem hier entschiedenen Fall hat keiner der Anwesenden gegen die Anwesenheit eines Unbeteiligten protestiert. Wenn die Schwestern dann hinterher behaupten, dies sei lediglich aus Respekt vor der Position des Arztes nicht erfolgt, ist das doch mehr als scheinheilig.

Wir sollten schon die Kirche im Dorf lassen. Ein OP-Saal ist kein Marktplatz.

Ist auch richtig; die Anwesenheit eines Einzelnen ist aber nicht mit der einer unbestimmten Anzahl von Personen vergleichbar, die einen Marktplatz auszeichnen. Ich würde Dir allerdings dann recht geben, wenn sich im konkreten Fall tatsächlich eine konkrete Ansteckungsgefahr hätte feststellen lassen. Die Hygienevorschriften werden aber eben nur ganz am Rande erwähnt. Außerdem fragt sich, ob bei OPs wirklich nie Unbeteiligte anwesend sein dürfen (was ist z. B. mit Praktikanten, Medizinstudenten etc.?).


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