Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129236 Einträge in 32045 Threads, 293 registrierte Benutzer, 358 Benutzer online (0 registrierte, 358 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Ich bin wahrlich kein Fan des dummkorrupten, lesbo-radikalfeministisch durchseuchten Kartellparteien-BVG... (Recht)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Thursday, 16.04.2020, 02:03 (vor 1681 Tagen) @ Barbara
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Thursday, 16.04.2020, 02:23

...unter Susanne Baer, aber:

Frau Bahner ist Anwältin und schafft es nicht mal als grundlegendes Handwerkszeug(!), einen formal korrekten Antrag beim BVG einzureichen. Nachdem dieser (zu Recht) abgelehnt wurde, bessert sie nicht professionell nach, sondern dreht komplett durch. Die Alte hat wirklich einen Knall, was unter Juristen nun nicht sonderlich außergewöhnlich wäre.

Ihr Bemühen des "Widerstandsartikels" 20/4 des GG war wirklich eine Scheißidee. Der war nämlich nie für "echten" Widerstand gedacht, sondern ist ein lächerlicher Witz: De facto müsste das zu bekämpfende Regime selber(!) gerichtlich bestätigen, daß "alle anderen Mittel zur Abhilfe" ausgeschöpft sind und der Deutsche sich tatsächlich - amtlich genehmigt - wehren darf. Erinnert an Stalins Bahnsteig-Witz über die Deutschen.

Das ändert zwar nichts daran, daß das Eingreifen des "Staatsschutzes" gegen Frau Bahner unverhältnismäßig überzogen ist, aber hier treffen wirklich zwei ungünstige Welten aufeinander: Irre Anwältin gegen Willkürstaat. Das konnte nur schiefgehen.

Ein Herr Steinhöfel hätte das sicher souveräner gelöst.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum