Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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In Deutschland herrscht ein Gesinnungsstrafrecht (Allgemein)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 24.04.2020, 00:01 (vor 1682 Tagen) @ James T. Kirk

Will ja nicht klugscheißen, aber Hakenkreuze sind offiziell illegal in Deutschland und fallen unter sogenannte "verfassungsfeindliche Kennzeichen". Wenn das die Mongolen wüßten! :-)

Das stimmt nicht. Denn sonst wären die durchgestrichenen Hakenkreuze der Antifa ebenfalls verboten. Weil wir ein Gesinnungsstrafrecht haben, kommt es weniger auf die Tat an, sondern mehr auf dass, was du dir dabei gedacht hast. Das ist hochkompliziert und beschäftigt bereits seit Generationen Unmassen von Juristen.

Ein Beispiel:
Die auf das Jahr 1941 zurückgehende heutige Fassung des Mordparagrafen
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Mit dieser Formulierung kann man basteln was man will. "Niedere Beweggründe" ist ein Gummiseil hart wie Stahl. Haben unsere Abgeordneten vielleicht "niedrige Beweggründe", weil so ein Produkt des dritten Reiches noch heute gültig ist?

Die Fassung von 1871, nach der wegen Mordes bestraft wurde, wer einen anderen Menschen "mit Überlegung" tötet, ist dagegen klar und deutlich und lässt dem Richter kaum Spielraum.

Siehe auch:
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=4702

Rainer

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