Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

136277 Einträge in 34561 Threads, 295 registrierte Benutzer, 248 Benutzer online (0 registrierte, 248 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Geschlechtsspezifische Straftatbestände (Recht)

tutnichtszursache, Thursday, 20.08.2020, 22:49 (vor 1982 Tagen) @ Kliemann

Der biologische Unterschied im Geschlecht sei so prägend, dass etwaige vergleichbare Elemente gänzlich zurückträten.

Das sollte eigentlich dazu führen, daß eine Diskussion über Artikel 3 Abs. 2 geführt werden müßte! Denn wenn die Unterschiede so gravierend sind, paßt die grundsätzliche Gleichberechtigung auch nicht und die Krüppelverfassung und dann wären viele Gesetze null und nichtig. Und selbst das Ministerium für alle ohne Männer müßte sich neu erfinden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum