Geschlechtsspezifische Straftatbestände (Recht)
Der biologische Unterschied im Geschlecht sei so prägend, dass etwaige vergleichbare Elemente gänzlich zurückträten.
Das sollte eigentlich dazu führen, daß eine Diskussion über Artikel 3 Abs. 2 geführt werden müßte! Denn wenn die Unterschiede so gravierend sind, paßt die grundsätzliche Gleichberechtigung auch nicht und die Krüppelverfassung und dann wären viele Gesetze null und nichtig. Und selbst das Ministerium für alle ohne Männer müßte sich neu erfinden.
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Kliemann,
20.08.2020, 12:31
- Geschlechtsspezifische Straftatbestände - Rainer, 20.08.2020, 21:58
- Geschlechtsspezifische Straftatbestände - tutnichtszursache, 20.08.2020, 22:49
- Geschlechtsspezifische Straftatbestände - Freidenker, 21.08.2020, 15:18