Geschlechtsspezifische Straftatbestände (Recht)
"...die Tatbestände des Zeigens des männlichen bzw. weiblichen Geschlechtsteils seien „als soziale Phänomene“ in ihrem Wesen so unterschiedlich, dass Art. 3 Abs. 3 GG nicht einschlägig sei. Der biologische Unterschied im Geschlecht sei so prägend, dass etwaige vergleichbare Elemente gänzlich zurückträten."
Das beweist wieder einmal, dass die deutsche Justiz eine Willkürjustiz ist, die es sich nach Belieben so hindreht, wie sie will - ganz gleichgültig, ob sie damit eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt. Recht zu bekommen ist nichts anderes als Glückssache in diesem Land!
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Kliemann,
20.08.2020, 12:31
- Geschlechtsspezifische Straftatbestände - Rainer, 20.08.2020, 21:58
- Geschlechtsspezifische Straftatbestände - tutnichtszursache, 20.08.2020, 22:49
- Geschlechtsspezifische Straftatbestände - Freidenker, 21.08.2020, 15:18