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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Korrekt bleiben: "Unschuldsvermutung" gilt nicht überall. (Allgemein)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Friday, 28.08.2020, 10:19 (vor 1643 Tagen) @ Aldimaier
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Friday, 28.08.2020, 10:36

Auch für diese Arschlochblätter gilt die Unschuldsvermutung.

Nein. Die Linken haben u. a. auch beim GewSchG die Unschuldsvermutung abgeschafft. Das gilt nun erst recht auch für sie selbst. Jetzt kommt das Pendel nämlich wieder zurück.

Die "Unschuldsvermutung" ist ein reines Konzept aus dem Strafrecht und auch nur dort anzuwenden. Sie verpflichtet u.a. die Staatsanwaltschaft, auch Beweise für eine mögliche Unschuld zu ermitteln.

Sie gilt nicht im Zivilrecht.
Im GewSchG hat es daher niemals eine Unschuldsvermutung gegeben, es heißt formal:
"Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen".

Das Problem ist hierbei, daß eine extrem schwerwiegende Maßnahme wie ein Wohnungsverweis nach persönlichem Ermessen des anordnenden Gerichts erfolgen kann. Eine langwierige "Schuldermittlung" ist zunächst gar nicht vorgesehen und einem möglichen späteren Strafverfahren vorbehalten.

Der Grundgedanke, hier schnell zum Schutz von tatsächlichen Opfern zu handeln, ist im Prinzip richtig.

Daß man damit einen bequemen Freibrief für Falschbeschuldigerinnen ausstellt und männliche Opfer nicht ernst nimmt, steht auf einem ganz anderen Blatt. In einer Justizlandschaft, in der zwei Drittel aller Richterinnen im radikalfeministischen DJB organisiert sind, war allerdings nichts anderes zu erwarten. Das GewSchG wird damit als politisch gewolltes Kampfmittel gegen Männer mißbraucht. Die beobachtbare Praxis legt nahe, daß es auch nur zu diesem Zweck geschaffen wurde.

Die "Unschuldsvermutung" als Strafrechtskonzept gilt weiterhin auch in anderen Bereichen nicht, erst recht nicht im Journalismus.

Dort kann zunächst jeder alle möglichen Vermutungen und Beschuldigungen hinrotzen. Späteres Zurückrudern, Gegendarstellungen oder Strafgelder ändern ja nichts daran, daß es erst mal "im Raum steht", siehe im Fall Kachelmann vs. BILD. Wo früher zumindest noch ein Hauch journalistischer Ethik und ausgewogener Berichterstattung galt, steht heute "Haltung", die richtige natürlich.

Was wir aktuell erleben, ist der völlige Verlust von Anstand in den "Haltungsmedien" zugunsten eines herbeihalluzinierten "Kampfes gegen Rechts", neuerdings auch gegen "toxische weiße Männer".
Da spielen Schuld und Unschuld im juristischen Sinne keine Rolle mehr: Wer "rechts" ist oder "privilegiert", der ist immer schuldig, auf jeden Fall moralisch. Und selbst wenn er formal im Recht ist, so gehört er allein für seine Einstellung existenzvernichtet.

Aber es ist nicht nur der Anstandsverlust der Medien.
Es ist das Publikum, das dazu noch Beifall klatscht.


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