Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hauptanwendungsgebiet des GewSchG ist... (Allgemein)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Friday, 28.08.2020, 18:31 (vor 1642 Tagen) @ James T. Kirk

...die Erschleichung von Umgangs- und Sorgerecht durch sogenannte "Mütter".
Es scheint inzwischen ein Klassiker zu sein, daß Scheidungsanwältinnen gerne empfehlen, häusliche Gewalt einfach mal zu erfinden, um eine noch schnellere Entsorgung und Hausverweis des Vaters zu bewirken.
Jedenfalls ist es das, was ich am Rande öfter in Väterforen auf Facebook mitbekomme.

Hast du das Gewaltschutzgesetz schon am eigenen Leib erfahren?

Nein. Bei meinem gedankenlosen Weiberverschleiß von früher™ fast ein Wunder. :-D

Als MGTOW meide ich Ehe, Kinder und gemeinsame Wohnung (trotz langjähriger Beziehung). Außerdem rieche ich psychisch gestörte Weiber inzwischen zuverlässig drei Meilen gegen den Wind. Altersbedingt vögle ich mit 50 mittlerweile auch generell weniger. Alles zusammen minimiert natürlich die Hochrisiken.

Früher waren die Weiber auch deutlich weniger irre als heute. Die Krankenkassen weisen heute eine 4x so hohe Anzahl bei psychischen Erkrankungen aus als noch in den 80ern.

Im Internet gibt es ja ein Statement von einer Gerichtsmitarbeiterin, die meint, daß die Vorwürfe zu 80% fingiert sind.

Würde mich nicht wundern, da es aus strategischen Gründen Vorteile bringt und die Strafen für "entlarvte" Falschbeschuldigerinnen immer noch erstaunlich milde ausfallen.

Hier wäre - mindestens! - eine Strafe in der gleichen Höhe angemessen, die auch der falschbeschuldigte Mann zu erwarten gehabt hätte.

Ansonsten schwer mit Zahlen zu belegen. Auch das BKA geht/ging teilweise von einer 60%-Quote bei Falschbeschuldigungen aus, wenn ich mich recht erinnere...


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