Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125860 Einträge in 30795 Threads, 293 registrierte Benutzer, 336 Benutzer online (0 registrierte, 336 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Ausnahmen bei Ausgangs­ver­boten für Muslime führen Corona-Maßnahmen einmal mehr ad absurdum (Gesellschaft)

Kreuzritter, Sunday, 25.04.2021, 14:24 (vor 1091 Tagen)

Mit der latei­ni­sche Sentenz „Quod licet Jovi, non licet bovi“ (deutsch: „Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“) brachten man im Alten Rom zum Ausdruck, dass eben nicht jedem alles glei­cher­maßen gestattet ist. 2000 Jahre später und ein paar hundert Kilo­meter nörd­li­cher scheint dieses Sprich­wort erneut seine Bestä­ti­gung zu erfahren. Wobei aller­dings die Rolle des Jupi­ters die neuen Herrn im Land, die „Flücht­linge“ bzw. Moslems einnehmen, während denen, die „schon länger hier leben“ (Merkel), die Rolle des Rind­viehs zuteil wird.

Diese trau­rige Tatsache wird uns beson­ders rund um die Corona Diszi­pli­nie­rungs­maß­nahmen beson­ders eindrucks­voll deut­lich. Denn während weit­ge­hend Ausgans- und Reise­ver­bote die Leute zwingt brav zu Hause zu verweilen, sind die Grenzen für Versor­gungs­su­chende und sons­tige illegal Einrei­sende nach wie vor offen wie ein Scheu­nentor. Und im Land gibt es eben­falls Ausnahmen, voraus­ge­setzt man gehört der „rich­tigen“ Reli­gion an.

So wurden die Oster­fei­er­lich­keiten den Christen unter­sagt und landauf landab darüber disku­tiert, wie viele Personen Besu­chen zu Ostern selbst in den eigenen vier Wänden gestattet sind. Um derar­tige Schi­kanen und Diszi­pli­nie­rungen brau­chen sich Moslems nicht zu scheren. Denn wenn’s ums Beten geht, verliert das Corona-Virus offen­sicht­lich seine Infek­ti­ons­freu­dig­keit. Was kann die Verlo­gen­heit rund um diese „Pandemie“ Maßnahmen deut­li­cher zum Ausdruck bringen?

Um den „unab­hän­gigen Fakten­che­ckern“, die keine Gele­gen­heit auslassen, uns bei Face­book anzu­petzen, indem wir beschul­digt werden, Fake-News zu verbreiten, zeigen wir, anhand eines Beispieles, wie den „Muslim*innen“ empfohlen wird, Ausgangs­ver­bote zu umgehen. Und plötz­lich beruft man sich dabei auf das Grund­ge­setz, auf das mitt­ler­weile weit­ge­hend gepfiffen wird. Stich­wort: Zensur.

[image]

Hier der obige Text zur besseren Lesbarkeit:

„Liebe musli­mi­sche Mitbürger*innen,
der Ramadan steht vor derTür, Ihre Freude auf den segens­rei­chen und beson­deren Monat ist groß. Wie Sie wissen, gilt für den Land­kreis Groß-Gerau aktuell die nächt­liche Ausgangs­sperre. Wir möchten Sie infor­mieren, dass das Verlassen der Wohnung während der nächt­li­chen Ausgangs­sperre aus Anlass der „Teil­nahme an Gottes­diens­tenzu beson­deren reli­giösen Anlässen“ möglich ist. Dies basiert auf der grund­recht­lich geschützten Reli­gi­ons­frei­heit (Art. 4 GG)

Dass bedeutet, dass Muslim*innen im Ramadan die Moschee­ge­meinden zur Verrich­tung des tradi­tio­nell-reli­giösen Ramadan-Nacht­ge­betes (terāwīh’salāt at- tarāwīḥ) besu­chen dürfen. Aller­dings müssen Gebets-Teil­neh­mende einen Nach­weis mit sich tragen, falls Kontrollen statt­finden. Wir empfehlen Ihnen eine Art Teil­nah­me­karten oder –beschei­ni­gungen anzu­fer­tigen. So wie einige von Ihnen dies auch für die Frei­tags­ge­bete schon tun. Selbst­ver­ständ­lich sind bei der Durch­füh­rung von Gottes­diensten die Vorgaben des Landes Hessen (CoKOBeV) zu beachten. Die Infor­ma­tionen haben wir im Anhang noch­mals hinzugefügt.“

Tags:
Lügenpolitik, Coronawahn


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum