Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ausnahmen bei Ausgangs­ver­boten für Muslime führen Corona-Maßnahmen einmal mehr ad absurdum (Gesellschaft)

Kreuzritter, Sunday, 25.04.2021, 14:24 (vor 1338 Tagen)

Mit der latei­ni­sche Sentenz „Quod licet Jovi, non licet bovi“ (deutsch: „Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“) brachten man im Alten Rom zum Ausdruck, dass eben nicht jedem alles glei­cher­maßen gestattet ist. 2000 Jahre später und ein paar hundert Kilo­meter nörd­li­cher scheint dieses Sprich­wort erneut seine Bestä­ti­gung zu erfahren. Wobei aller­dings die Rolle des Jupi­ters die neuen Herrn im Land, die „Flücht­linge“ bzw. Moslems einnehmen, während denen, die „schon länger hier leben“ (Merkel), die Rolle des Rind­viehs zuteil wird.

Diese trau­rige Tatsache wird uns beson­ders rund um die Corona Diszi­pli­nie­rungs­maß­nahmen beson­ders eindrucks­voll deut­lich. Denn während weit­ge­hend Ausgans- und Reise­ver­bote die Leute zwingt brav zu Hause zu verweilen, sind die Grenzen für Versor­gungs­su­chende und sons­tige illegal Einrei­sende nach wie vor offen wie ein Scheu­nentor. Und im Land gibt es eben­falls Ausnahmen, voraus­ge­setzt man gehört der „rich­tigen“ Reli­gion an.

So wurden die Oster­fei­er­lich­keiten den Christen unter­sagt und landauf landab darüber disku­tiert, wie viele Personen Besu­chen zu Ostern selbst in den eigenen vier Wänden gestattet sind. Um derar­tige Schi­kanen und Diszi­pli­nie­rungen brau­chen sich Moslems nicht zu scheren. Denn wenn’s ums Beten geht, verliert das Corona-Virus offen­sicht­lich seine Infek­ti­ons­freu­dig­keit. Was kann die Verlo­gen­heit rund um diese „Pandemie“ Maßnahmen deut­li­cher zum Ausdruck bringen?

Um den „unab­hän­gigen Fakten­che­ckern“, die keine Gele­gen­heit auslassen, uns bei Face­book anzu­petzen, indem wir beschul­digt werden, Fake-News zu verbreiten, zeigen wir, anhand eines Beispieles, wie den „Muslim*innen“ empfohlen wird, Ausgangs­ver­bote zu umgehen. Und plötz­lich beruft man sich dabei auf das Grund­ge­setz, auf das mitt­ler­weile weit­ge­hend gepfiffen wird. Stich­wort: Zensur.

[image]

Hier der obige Text zur besseren Lesbarkeit:

„Liebe musli­mi­sche Mitbürger*innen,
der Ramadan steht vor derTür, Ihre Freude auf den segens­rei­chen und beson­deren Monat ist groß. Wie Sie wissen, gilt für den Land­kreis Groß-Gerau aktuell die nächt­liche Ausgangs­sperre. Wir möchten Sie infor­mieren, dass das Verlassen der Wohnung während der nächt­li­chen Ausgangs­sperre aus Anlass der „Teil­nahme an Gottes­diens­tenzu beson­deren reli­giösen Anlässen“ möglich ist. Dies basiert auf der grund­recht­lich geschützten Reli­gi­ons­frei­heit (Art. 4 GG)

Dass bedeutet, dass Muslim*innen im Ramadan die Moschee­ge­meinden zur Verrich­tung des tradi­tio­nell-reli­giösen Ramadan-Nacht­ge­betes (terāwīh’salāt at- tarāwīḥ) besu­chen dürfen. Aller­dings müssen Gebets-Teil­neh­mende einen Nach­weis mit sich tragen, falls Kontrollen statt­finden. Wir empfehlen Ihnen eine Art Teil­nah­me­karten oder –beschei­ni­gungen anzu­fer­tigen. So wie einige von Ihnen dies auch für die Frei­tags­ge­bete schon tun. Selbst­ver­ständ­lich sind bei der Durch­füh­rung von Gottes­diensten die Vorgaben des Landes Hessen (CoKOBeV) zu beachten. Die Infor­ma­tionen haben wir im Anhang noch­mals hinzugefügt.“

Tags:
Lügenpolitik, Coronawahn


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